Archiv: Juni 2014

Rente: sicher und flexibel

26.06.2014 | Rente: sicher und flexibel

Wer heute eine Altersvorsorge aufbauen möchte, steht in einem Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Rendite. Auf der einen Seite befindet sich die klassische Lebensversicherung, die ein hohes Maß an Sicherheit bietet, aber unter den niedrigen Zinsen leidet. Die fondsgebundene Lebensversicherung ohne Garantien bietet auf der anderen Seite höhere Renditechancen, birgt aber zugleich höhere Risiken. Die Axa Relax Rente erweitert das bestehende Produktangebot um ein Modell, das durch unterschiedliche Anlageformen Renditechancen der Kapitalmärkte nutzt und sie mit einer Garantiekomponente verbindet. Die vier Bausteine Garantie, Wertzuwachs, Rendite und Flexibilität sind das Fundament der AXA Relax Rente, die bei den unterschiedlichen Varianten individuell gewichtet werden. Die Kombination dieser Bausteine kann – je nach Lebenssituation – jederzeit während der Vertragslaufzeit geändert werden. Wichtigstes Element ist der Baustein Garantie. Die bei Vertragsbeginn vereinbarten Beiträge zur Hauptversicherung stehen zum Rentenbeginn garantiert zur Verfügung. Die Sicherstellung der Garantie erfolgt über die Anlage im Sicherungsvermögen der AXA Lebensversicherung AG. Durch die Ausnutzung weiterer Bausteine ist ein hoher Wertzuwachs möglich. Die Beteiligung an den Entwicklungen eines Index, der sich an der Performance der 50 führenden Unternehmen Europas orientiert, eröffnet diese Chancen. Man profitiert bis zu einer monatlichen Obergrenze – dem sogenannten Cap – von positiven Entwicklungen, ist jedoch abgesichert gegen mögliche Verluste. Jeder Wertzuwachs, der pro Jahr erzielt wird, erhöht automatisch das Vertragsvermögen. Zusätzliche Renditechancen bietet die Anlage in gemanagte Dachfonds oder Einzelfonds. In allen Varianten ist zudem der ausgezeichnete Berufsunfähigkeitsschutz der AXA einschließbar. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Vorsicht: Passwort-Klau

24.06.2014 | Vorsicht: Passwort-Klau

Im April ist das zweite Mal in diesem Jahr ein Fall von großflächigem Identitätsdiebstahl im Internet aufgedeckt worden. Mehrere Millionen Deutsche waren hiervon betroffen. Mit den gestohlenen E-Mail-Adressen und den zugehörigen Passwörtern versuchen Kriminelle, sich in E-Mail-Konten einzuloggen und diese für den Versand von SPAM-Mails zu missbrauchen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es sich bei den gefundenen Adressen und Passwörtern nicht nur um die Zugangsdaten zu E-Mail-Konten handelt, sondern auch um Zugangsdaten zu anderen Online-Diensten wie Online Shops, Internet-Foren oder sozialen Netzwerken. Die Webseite https://www.sicherheitstest.bsi.de bietet eine Überprüfungsmöglichkeit, ob man von dem Identitätsdiebstahl betroffen ist. Angesichts der Zunahme von Identitätsdiebstahl im Internet sollten Passwörter nach bestimmten Regeln ausgesucht werden und regelmäßig geändert werden. Ein gutes Passwort besteht dabei aus mindestens acht Zeichen und enthält Groß und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen. Als Passwort ungeeignet sind Geburtsdaten, der eigene Name, die Ziffernfolge 123456 oder das Wort Passwort. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Neuer Bußgeldkatalog

21.06.2014 | Neuer Bußgeldkatalog

Alles neu macht der Mai – diese Weisheit gilt in diesem Jahr vor allem für die Flensburger Verkehrssünderkartei. Neben dem Namen – aus dem bisherigen Verkehrszentralregister wird das Fahreignungsregister – ändert sich vor allem die Punktesystematik. Im Fahreignungsregister lassen sich bis zum Entzug der Fahrerlaubnis künftig nur noch acht statt bisher 18 Punkte ansammeln. Im Gegenzug ändert sich aber auch die entsprechende Punktevergabe, denn eingetragen werden nur noch Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden. Bei Vergehen, die nicht direkt eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, gibt es künftig keine Punkte mehr. Allerdings steigen dafür auch die Strafzahlungen bei manchen Verstößen. Punkte aus dem alten System werden umgerechnet. Ab Mai gibt es für Verkehrsverstöße oder Straftaten nur noch ein bis drei Punkte, statt wie bisher ein bis sieben Punkte. Einfache Ordnungswidrigkeiten ergeben einen Punkt. Für grobe Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten fallen zwei Punkte an. Drei Punkte gibt es für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis. Ähnlich wie im bisherigen System ist auch im neuen Fahreignungsregister ein Punkteabbau möglich. Bis zu einem Stand von ein bis fünf Punkten kann ein Punkt durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar abgebaut werden. Zudem ermöglichen starre Tilgungsfristen einen besseren Überblick, wann Punkte erlöschen. Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt erlöschen nach zweieinhalb Jahren. Eintragungen mit zwei Punkten entfallen nach fünf Jahren und Straftaten mit drei Punkten werden nach zehn Jahren gelöscht. Delikte wie Telefonieren am Steuer oder Verstoß gegen die Winterreifenpflicht werden ab dem 1. Mai 2014 teurer. Ähnliches gilt für Parkverstöße. Zahlte man bisher zwischen 5 und 25 Euro, verlangen die Kommunen künftig 5 Euro mehr. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Sicherheit mit Rentenfonds

17.06.2014 | Sicherheit mit Rentenfonds

Ein ausgewogenes Anlageportfolio zeichnet sich durch seine breite Aufstellung aus. Das heißt, dass risikoreiche und renditestarke Anlagen stets durch risikoarme und dafür jedoch renditeärmere Produkte ergänzt werden. Der Klassiker unter den sicheren Anlagen sind die sogenannten Rentenfonds. Dabei handelt es sich um Investmentfonds, die ihre Gelder vorrangig in festverzinsliche Wertpapiere, wie zum Beispiel Pfandbriefe, Kommunalobligationen oder Anleihen, investieren. Die Rendite erwirtschaften die Rentenfonds durch die erhaltenden Zinszahlungen sowie den Handel mit den entsprechenden Wertpapieren. Rentenfonds gibt es in unterschiedlicher Zusammensetzung. Es gibt Produkte, die speziell nur in deutsche Wertpapiere investieren, oder solche die auch in Anlagen aus Europa und anderen Regionen engagiert sind. Gemeinsam haben sie jedoch alle, dass sie eine vergleichsweise sichere Rendite erwirtschaften, die wiederum eine gute Basis für eine langfristige Geldanlage bietet. Denn in der Regel lässt sich die jährliche Rendite aufgrund der feststehenden Zinszahlungen sehr gut im Vorhinein kalkulieren. (Quelle CASMOS Media GmbH
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Pflegeversicherung: Private Absicherung wird immer wichtiger

12.06.2014 | Pflegeversicherung: Private Absicherung wird immer wichtiger

Immer mehr Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Offizielle Statistiken weisen zum Ende des letzten Jahrtausends lediglich rund 2 Millionen Pflegebedürftige aus. Ein Jahrzehnt später lag die Zahl bereits 15 Prozent höher. Und im Jahr 2011 wurde bereits die Schwelle von 2,5 Millionen überschritten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist ein Ende des Trends kaum in Sicht. So soll die Zahl der Pflegebedürftigen im Jahr 2030 auf 3,4 Millionen ansteigen. Hauptgrund für diese Entwicklung ist der medizinische Fortschritt und der daraus resultierende Anstieg der Lebenserwartung. Doch längst nicht jeder Pflegebedürftige ist im hohen Alter. Auch in jungen Jahren können gesundheitliche Notwendigkeiten die Pflege vonnöten machen. Bei den anfallenden Pflegekosten setzen viele auf die gesetzliche Pflegeversicherung. Aber deren Leistungen sind begrenzt. Egal wie viel Pflege letztlich benötigt wird, die gesetzliche Pflegeversicherung wird immer nur einen Teil der Kosten abdecken. Die Folge: Das verfügbare private Geld kann schnell aufgebraucht sein. Im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten die Versicherten je nach Grad der Pflegebedürftigkeit ein entsprechendes Pflegegeld oder Sachleistungen für die Pflege zu Hause. Die dabei anfallenden Summen hören sich auf den ersten Blick hoch an. Allerdings kostet ein Platz im Pflegeheim, unter Berücksichtigung von Unterkunft und Verpflegung, rasch 3.000 Euro und mehr pro Monat. Selbst in der höchsten Pflegestufe III entsteht hier eine monatliche Finanzierungslücke von über 1 .000 Euro, die durch privates Vermögen gedeckt werden muss. Private Pflegezusatzversicherungen können jedoch dieses Problem lösen. Im Versicherungsfall wird der vereinbarte Pflegebetrag monatlich, ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden Pflegekosten, ausgezahlt. Je jünger man bei Vertragsschluss ist, umso niedriger sind die monatlichen Kosten. Seit diesem Jahr werden spezielle Tarife mit 5 Euro im Monat gefördert. Der Mindesteigenbeitrag des Versicherten liegt hier bei 10 Euro im Monat. Kurz gesagt: Der sogenannte Pflege-Bahr ist eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Wichtiger Rentenbaustein

06.06.2014 | Wichtiger Rentenbaustein

Die betriebliche Altersversorgung wird von vielen Unternehmen ganz selbstverständlich angeboten. Doch noch längst nicht alle Angestellten nutzen diesen wichtigen Baustein für die Versorgung im Alter. Dies verwundert nicht, denn die betriebliche Altersversorgung war bis 2002 lediglich eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Seither haben Arbeitnehmer entsprechende Ansprüche. Sie können von ihrem Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung verlangen, sofern sie bereit sind, dafür auf einen Teil ihres Gehalts zu verzichten. Diese gesetzliche Möglichkeit nennt sich Entgeltumwandlung. Chance Entgeltumwandlung Durch die Entgeltumwandlung werden die Beiträge zu einem entsprechenden Vorsorgevertrag vom Bruttogehalt abgezogen, so dass sich lukrative Einspareffekte bei Steuern und Sozialabgaben ergeben. Arbeitnehmer können aktuell bis zu 4.656 Euro im Jahr steuerfrei in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen. Bis zu einem Betrag von 2.856 Euro müssen zudem auch keine Sozialabgaben gezahlt werden. Das lohnt sich, da der Steuersatz in der Rentenphase fast immer deutlich niedriger ist, als während des Erwerbslebens. Zudem fallen im Alter keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung mehr an. Fünf Varianten Es gibt fünf verschiedene Möglichkeiten, so genannte Durchführungswege, wie eine betriebliche Altersvorsorge ausgestaltet werden kann. Davon ist die Direktversicherung mittlerweile die beliebteste. Generell kann ein Arbeitgeber aber auch eine direkte Pensionszusage treffen oder einen Vertrag mit einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder einer Unterstützungskasse schließen. Die Entscheidung für einen bestimmten Durchführungsweg kann von vielen Faktoren, zum Beispiel der Betriebsgröße, abhängen. Viele mittelständische Unternehmen beschränken sich jedoch auf einen Durchführungsweg, um den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten. Je nach Arbeitgeber hat man allerdings auch im Fall der Entgeltumwandlung die Wahl zwischen verschiedenen Durchführungswegen. Beliebte Direktversicherung Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seinen Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist hier der Arbeitgeber, während der Arbeitnehmer Begünstigter oder auch Bezugsberechtigter ist. Direktversicherungen unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht und der entsprechenden Anlageregulierung. Dementsprechend dürfen die Versicherungsbeiträge nur bis zu 35 Prozent der Anlagemittel in Aktien investiert werden. Nur bei der fondsgebundenen Direktversicherung werden höhere Aktienquoten erreicht. Jobwechsel ohne Probleme Angesichts des heute sehr flexiblen Arbeitsmarktes muss auch die betriebliche Altersvorsorge flexibel sein. Für den Fall einer Kündigung oder eines Jobwechsels gibt es klare Regeln, die jedoch für einen Laien nicht so leicht zu durchschauen sind. Allgemein lässt sich die einfache Aussage treffen: Die Mitnahme einer betrieblichen Altersvorsorge per Entgeltumwandlung von einem Arbeitgeber zum anderen ist problemlos möglich. Bei Mischfinanzierungen oder bei reinen Arbeitgeberfinanzierungen steht und fällt die Mitnahmemöglichkeit mit der Betriebszugehörigkeit und dem Alter. Wie hoch die Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag im Fall eines Jobwechsels tatsächlich sind und welche Details zu klären sind, ist vom Einzelfall abhängig. Die Beratung durch einen Experten ist hierbei sinnvoll. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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