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Entgegen einem weitverbreiteten Klischee denken die jungen Menschen in Deutschland durchaus an ihre finanzielle Zukunft – selbst in Zeiten der Inflation. Laut Umfrage eines großen Zahlungsdienstleisters sparen ganze 92 Prozent der 18- bis 24-Jährigen regelmäßig, und zwar durchschnittlich 13 Prozent ihres verfügbaren Einkommens. Von den Babyboomern, die aktuell 56 bis 75 Jahre zählen, legen hingegen nur zwei Drittel im Schnitt 7 Prozent ihrer Einkünfte zurück.
Eine wesentliche Rolle dürfte dabei spielen, dass die junge Generation Z im Durchschnitt länger bei den Eltern wohnt als frühere Alterskohorten. Die dadurch geringeren Lebenshaltungskosten eröffnen finanzielle Spielräume.
Um diese zu nutzen, setzt jeder Dritte in der jungen Altersgruppe auf langfristige Anlagen wie Immobilien und Aktien – hier erfreuen sich vor allem Indexfonds (ETFs) und Investmentfonds großer Beliebtheit. Vor einem Jahr waren es in der Vorgängerumfrage nur rund halb so viele. Möglicherweise hat die durchwachsene Performance von Kryptowährungen Anteil an dieser Entwicklung.
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Die Deutschen zeigen sich seit einigen Jahren offener gegenüber einem Engagement an den Kapitalmärkten. Das sieht der Gesetzgeber gern, denn es hilft bei der Altersvorsorge, die bekanntermaßen bei vielen Menschen besorgniserregende Lücken aufweist.
Zur weiteren Stärkung privater Aktien- und Aktienfonds-Investitionen plant das Bundesfinanzministerium nun im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, das 2023 in Kraft treten soll, einen neuen Freibetrag einzuführen. Er soll ausschließlich auf Gewinne aus Aktien(fonds)verkäufen anwendbar sein. Seine Höhe ist noch nicht bekannt, soll dem Vernehmen nach aber vierstellig ausfallen.
Der „herkömmliche“ Sparer-Pauschbetrag soll derweil im nächsten Jahr von 801 auf 1.000 Euro steigen. Auf dem verfassungsgerichtlichen Prüfstand in Karlsruhe steht zudem aktuell die sogenannte Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste. Diese wurde vom Bundesfinanzhof bereits für verfassungswidrig erklärt. Hier könnte es demnach schon bald zu größeren steuerlichen Freiheiten für die Anleger kommen.
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Etwa jeder vierte Berufstätige muss aus gesundheitlichen Gründen schon vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Wie eine aktuelle Auswertung eines großen Lebensversicherers zeigt, steigt der Anteil psychischer Leiden an den Auslösern einer Berufsunfähigkeit (BU) weiter an. 2020 waren es noch 41 Prozent, die wegen Depressionen, Burn-out oder vergleichbarer Erkrankungen vor dem Rentenalter ihren Beruf aufgeben mussten. 2021 stieg dieser Wert auf 45 Prozent.
Auf gut 15 Prozent kommen Geschwülste wie Krebserkrankungen, danach folgen mit 12 Prozent Erkrankungen des Bewegungsapparats, die in früheren Zeiten BU-Hauptauslöser waren. Erstmals wurden auch BU-Fälle infolge einer Corona-Erkrankung anerkannt, sie machen 0,6 Prozent aus.
Noch immer hat nur eine Minderheit der Arbeitnehmer die eigene Arbeitskraft privat abgesichert, obwohl die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente den wenigsten Menschen zum Leben reicht. Eine BU-Police leistet bis zum vereinbarten Endalter (meist nahe Rentenalter) eine monatliche Rente, die wesentlich zum Erhalt des Lebensstandards beitragen kann.
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Von einer Verzehnfachung der Anfragenzahl im ersten Halbjahr 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum berichtet aktuell eine große Immobilien-Teilverkaufsbörse. Die Gründe für einen solchen Veräußerungswunsch lägen primär in der Ablösung von Krediten oder Hypotheken, aber bei vielen Eigenheimbesitzern sei auch der Wunsch nach einer Weltreise, einem schicken Wohnmobil oder einer eigenen Ferienimmobilie ausschlaggebend.
Ein Teilverkauf ermöglicht es, sofort Geld für die eigene Immobilie zu erhalten, ohne die Rechte daran aufgeben zu müssen. Bis zu 50 Prozent des Objekts werden veräußert, es kann aber weiterhin bewohnt oder auch vermietet und schließlich vererbt werden. Ebenso ist ein späterer Weiterverkauf gemeinsam mit dem neuen Teileigentümer möglich. Besonders im Norden Deutschlands findet dieses Modell viele Interessenten – in Schleswig-Holstein sogar doppelt so viele wie im Bundesdurchschnitt. Die Käufer sind im Schnitt 65 Jahre alt und erlösen knapp unter 200.000 Euro mit dem Teilverkauf.
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CSRD lautet das „magische“ Kürzel, dass Anlegern künftig mehr Klarheit über die Nachhaltigkeit von Unternehmen verschaffen und Greenwashing verhindern soll. Es steht für Corporate Sustainability Reporting Directive und bezeichnet eine Richtlinie, auf die sich Rat, Kommission und Parlament der Europäischen Union kürzlich geeinigt haben. Sie verpflichtet die Unternehmen in der EU auf die jährliche Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten, und zwar unabhängig von der jeweiligen Branche. Entscheidend ist neben der Größe lediglich, ob die Unternehmen kapitalmarktorientiert arbeiten.
Zunächst – für das Geschäftsjahr 2024 – müssen nur die als groß klassifizierten Unternehmen regelmäßig nach CSRD-Standard berichten, die auch heute schon im Rahmen des Vorgänger-Regelwerks CSR dazu angehalten sind. Ein Jahr später setzt die Pflicht für alle weiteren Großunternehmen ein, 2026 schließlich auch für die kleineren und mittelgroßen Firmen mit Kapitalmarktorientierung. In Deutschland werden am Ende rund 15.000 Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte vorlegen müssen, europaweit sind es circa 50.000 statt wie bisher 11.700.
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Wenngleich die Ukrainekrise für die deutschen offenen Immobilienfonds (OIF) bislang kaum direkte Auswirkungen zeigte, verspüren die Fondsmanager Gegenwind durch Zinswende, Inflation und gewachsene Investitionsunsicherheiten. In der Folge ist die Vermietungsquote leicht – um 0,3 Prozent – auf 94 Prozent gesunken. Dessen ungeachtet bescheinigt das Berliner Analysehaus Scope in seiner Marktstudie „Offene Immobilienfonds 2022“ der Assetklasse ein gutes Rendite-Risiko-Profil. Als Grundlage dieser Einschätzung dienen Ratings von 17 OIF, die insgesamt mehr als 100 Milliarden Euro verwalten.
„Anleger müssen aktuell mit niedrigeren, risikoadjustierten Renditen leben als noch vor einigen Jahren“, dämpft Sonja Knorr, Head of Alternative Investments bei Scope, indes zu hohe Investorenerwartungen. Die stärksten Renditebringer sind Wohnimmobilien, die den untersuchten Fonds zuletzt im Schnitt 4,7 Prozent einbrachten. Gewerbeimmobilien dagegen trugen nur 2,2 Prozent ein.
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Nachhaltigkeit spielt für immer mehr Anleger eine wesentliche Rolle bei ihren Investitionsentscheidungen. Verstärken dürfte sich der Trend, wenn ab August im Rahmen einer Anlageberatung die Nachhaltigkeitspräferenz der Kunden obligatorisch erfragt wird. Doch wie lassen sich wirklich nachhaltige Unternehmen von solchen unterscheiden, die bloß Greenwashing betreiben, sich also einen grünen Anstrich verpassen?
ESG-Ratings versprechen hier Unterstützung. Das Kürzel steht für Umwelt (Environment), Soziales und Unternehmensführung (Governance). Das derzeitige Ratingsystem hat allerdings seine Tücken: Zum einen kommen verschiedene Anbieter zu stark konträren Ergebnissen für ein und dasselbe Unternehmen. Zum anderen haben große Firmen Wettbewerbsvorteile, weil sie den Aufwand für ein Rating – oder mehrere – leichter stemmen können. Denn die Beurteilung kostet nicht nur Geld, sondern erfordert auch umfangreiche Dokumentationsarbeit. Der Versicherer-Gesamtverband GDV fordert deshalb eine EU-weite Regulierung von ESG-Ratinganbietern, um die Markttransparenz zu erhöhen und nachhaltigen Investitionen mehr Entwicklungspotenzial zu verschaffen.
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Die Deutschen strömen in Scharen an die Kapitalmärkte, denn abseits davon lassen sich kaum noch Renditen erzielen, die zumindest die Inflation ausgleichen. Doch mit dem Boom erlebt auch die Anlagekriminalität ein Hoch, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aktuell warnt. Mit diesen fünf Tipps können sich Neueinsteiger gegen die schwarzen Schafe der Branche wappnen:
Die schnelle, risikolose Rendite gibt es nicht, denn grundsätzlich steigt das Risiko mit den Gewinnaussichten. Auch wenn eine Zeitlang üppige Auszahlungen erfolgen, basieren diese häufig auf einem Schneeballsystem – und damit auf Betrug.
Aktien, die nur wenige Cent kosten und daher hohes Wachstumspotenzial haben, sind mit Vorsicht zu genießen. Oftmals sind die Informationspflichten nur marginal. Hypes, etwa in sozialen Netzwerken, werden häufig künstlich geschürt und ebben schnell ab, wenn ihre Initiatoren Kasse gemacht haben.
Zeitdruck sollte ein Alarmzeichen sein. „Nur noch heute verfügbar!“ und ähnliche Aussagen sind oft ein Indiz für unseriöse Investitionen.
Gerade bei Anbietern, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, sollte Vorsicht walten und genau geprüft werden, ob sie seriös sind, transparent informieren und verständliche Verträge und Investitionsmodelle einbringen.
Lockanrufe ohne vorheriges Einverständnis („Cold Calling“) sind Finanzdienstleistern nicht gestattet. Wenn dennoch am Telefon unerwartet Wertpapiere offeriert werden, handelt es sich laut BaFin „mit hoher Wahrscheinlichkeit (um) Abzocke“.
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