Archiv: Januar 2015

Rauchmelder retten Leben

28.01.2015 | Rauchmelder retten Leben

Eine generelle, bundesweit einheitliche Rauchmelderpflicht für deutsche Privathaushalte gibt es nicht. Aber in immer mehr Bundesländern wird die Installation von Rauchmeldern in Privathaushalten gesetzlich verpflichtend. Die Länderverwaltungen haben den großen Nutzen erkannt, der in den kleinen Lebensrettern steckt. Denn jedes Jahr sterben in Deutschland über 500 Menschen bei Feuern – die große Mehrzahl, weil sie nachts nicht merken, dass ein Feuer aus- gebrochen ist. Problematisch ist dabei meist nur bedingt das Feuer selbst, sondern das durch das Feuer entstandene Rauchgas, dass zum Erstickungstod führt. In solchen Fällen ist ein Rauchmelder ein wirksames Warnsignal, was Mensch, Haustier und Mobiliar vor größeren Schäden bewahren kann. Dennoch haben selbst dort noch längst nicht alle Haushalte entsprechende Rauchmelder installiert, wo sie zur Pflicht geworden sind. Diese Nachlässigkeit kann im Fall der Fälle den Versicherungsschutz und viel schlimmer: das eigene Leben kosten. Doch auch ohne Rauchmelderpflicht ist die Installation sinnvoll. Denn: Rauchmelder retten Leben, so dass sie in jeden Haushalt gehören – zumal diese weder teuer noch schwer zu installieren sind. Schon für wenige Euro gibt es in Baumärkten Geräte, die der vorgeschriebenen Norm „DIN EN 14604“ entsprechen. Jeweils einen Rauchmelder in alle wichtigen Räume – und schon lebt die Familie sehr viel sicherer. Je nach Bundesland über- nimmt auch der Vermieter die Kosten. Wichtig ist dann nur noch die regelmäßig Wartung der Geräte inklusive Batterie- tausch. Wichtig zu wissen: Wer die Rauchmelderpflicht missachtet, kann im Schadensfall nicht auf die Leistung seiner Versicherung hoffen. Denn bei grober Fahrlässigkeit streicht diese ihre Leistung rigoros zusammen und die Kosten eines Brandes können schnell fünfstellige Beträge erreichen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Dringend empfohlen

24.01.2015 | Dringend empfohlen

Wer noch keine Privathaftpflichtversicherung hat, sollte unbedingt eine abschließen“, lautete jüngst das Fazit der Zeitschrift Finanztest. Bislang verzichten 15 Prozent aller Haus- halte in Deutschland auf den wichtigen Basisschutz. Dies geht aus einer Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 des Statistischen Bundesamtes für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Dabei sparen, wie nicht anders zu vermuten, laut Untersuchungsergebnissen insbesondere einkommens- schwache Haushalte. Allerdings wird damit an der falschen Stelle gespart, während sich das Einsparpotenzial selbst in Grenzen hält. Wie schnell kann es passieren, dass eine Unachtsamkeit dazu führt, dass andere geschädigt werden und man sein Leben lang auf den Kosten sitzen bleibt. Dabei sind die privaten Haftpflichtversicherungen heutzutage bereits zu ganz kleinen monatlichen Beträgen zu haben. Wenn man diese Beträge zu möglicherweise lebenslang anfallenden Zahlungen infolge eines Schadensfalls ins Verhältnis setzt, dürfte niemand mehr auf eine Privathaftpflichtversicherung verzichten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Mischfonds sehr beliebt

21.01.2015 | Mischfonds sehr beliebt

Die Diskussionen in Deutschland über Strafzinsen für Sparer haben viele Anleger aufgeschreckt. Diese sehen sich nun noch mehr Herausforderungen als in der Vergangenheit gegenüber, wenn sie ein angemessenes Polster für die Zukunft zurückzulegen möchten. Selbst ohne mögliche Strafzinsen bringen Anlageprodukte wie Tages- und Festgeld seit Jahren nur noch Minirenditen und erschweren so die Altersversorgung. Allerdings scheint sich bei vielen Anlegern endlich so etwas wie ein Umdenken einzustellen. Einen solchen Schluss lässt zum Beispiel der Blick auf die aktuellen Absatzstatistiken für Fondsprodukte zu. Es wird deutlich, dass die Deutschen angesichts der immer weniger werdenden renditeträchtigen Alternativen im Bereich der Geldanlage zu Recht immer öfter auf renditestarke Fonds setzen. Am beliebtesten sind dabei Mischfonds, die dank ihrer gleichzeitigen Investments in Aktien und festverzinsliche Wertpapiere in allen Marktlagen entsprechend gut aufgestellt sind. Dies geht aus den neuesten Daten des Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) hervor. Demnach hat die deutsche Fondsbranche allein in den ersten drei Quartalen 2014 netto insgesamt 71,2 Mrd. Euro eingesammelt. Das ist der höchste Zufluss in diesem Zeitraum seit 14 Jahren. Bei den Publikumsfonds wurden mit 26,5 Mrd. Euro bis Ende September deutlich mehr Mittel eingenommen als im Vorjahreszeitraum (21 Mrd. Euro). Mit einem Neugeschäft in Höhe von 17,1 Mrd. Euro konnten sich dabei laut BVI-An- gaben ganz besonders die Mischfonds positiv entwickeln. Im Gegensatz dazu verzeichneten die reinen Aktienfonds teil- weise deutliche Mittelabflüsse. Anleger nehmen gemäß der gestiegenen Volatilität an den Börsen eine breitere Streuung vor und besinnen sich so auf die Grundsätze der Geldanlage, nie alles auf eine Karte zu setzen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Rentenversicherungsjubiläum zeigt Bedarf privater Vorsorge auf

18.01.2015 | Rentenversicherungsjubiläum zeigt Bedarf privater Vorsorge auf

Im Dezember feierte die Deutsche Rentenversicherung ihr 125-jähriges Bestehen. Trotz der Feierlaune wurde dabei auch deutlich, dass es bei der Altersvorsorge nicht mehr ohne private Vorsorge geht. Am besten wurde dies in der Würdigung der Deutschen Rentenversicherung durch die Bundeskanzlerin Angela Merkel deutlich. Sie zeigte sich überzeugt, dass die Reformen der vergangenen Jahre dazu beigetragen haben, die gesetzliche Rente „auch in Zukunft auf ein solides Fundament zu stellen“. Zugleich betonte sie jedoch auch, dass sich „eine angemessene Absicherung im Alter künftig nur durch eine Mischung gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsoge aufbauen lässt.“ Drei-Schichten-Modell Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen hat die Politik bereits 2005 durch die Einführung des Drei-Schichten-Modells gesetzt. Sie reagierte damals auf den zunehmenden Reformdruck bei der Rente durch den demografischen Wandel. Angesichts von staatlichen Förderangeboten, wie der Riester-Rente, ist eine sichere private Altersvorsorge im Rahmen des Drei-Schichten-Modells jedoch kein Hexenwerk. Die erste Schicht soll dabei in Form der gesetzlichen Rente die Grundversorgung sicherstellen. Die zweite Schicht umfasst staatlich geförderte Ergänzungen der individuellen Vorsorge. Unter die dritte Schicht fallen schließlich private Kapital- und Rentenversicherungen, sowie Anlageformen wie etwa Immobilien. Eigenmittel und Förderung In der zweiten Schicht lassen sich durch die Kombination von eigene Mitteln und staatlichen Fördergeldern trotz des aktuellen Niedrigzinsniveaus attraktive Renditen erzielen und so eine vernünftige Altersvorsorge aufbauen. Das erste Kernelement ist hierbei die bekannte Riester-Rente. Die staatliche Förderung besteht hierbei in Zulagen und zusätzlichen Steuervorteilen. Jeder erwachsene Riester-Kunde erhält somit 154 Euro Grundzulage im Jahr, sofern er mindestens vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens investiert hat – abzüglich der staatlichen Zulagen wohlgemerkt. Zudem gibt es für jedes Kind weitere Zulagen. Je nach Gesamthöhe des Beitrags ergeben sich dann noch weitere Steuervorteile. Betrieblich Vorsorgen Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist das zweite Kernelement der zweiten Schicht. Die bAV ist inzwischen längt nicht mehr eine freiwillige Arbeitgeberleistung. Heute können Arbeitnehmer von ihrem Chef eine bAV verlangen, wenn sie bereit sind, dafür auf einen Teil ihres Gehalts zu verzichten. Diese Möglichkeit nennt sich Entgeltumwandlung. Dabei werden die bAV-Beiträge vom Bruttogehalt abgezogen, so dass es Einspareffekte bei Steuern und Sozialabgaben gibt. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Letzte Chance zum PKV-Wechsel nutzen

09.01.2015 | Letzte Chance zum PKV-Wechsel nutzen

Zum Jahreswechsel haben zahlreiche private Krankenversicherungen ihre Tarife angepasst. Während in manchen Fällen die Beiträge gesenkt oder neue Garantien ausgesprochen wurden, steht aber auch des Öfteren eine Beitragserhöhung im Raum. Die Gründe dafür sind vielfältig. Neben den normalen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen durch neue Medikamente und Behandlungsmethoden sowie höhere Personalkosten sorgt auch bei den privaten Krankenversicherungen das anhaltende Niedrigzinsniveau für Probleme. Denn ein Teil der Beiträge wird stets nach Risikogesichtspunkten angelegt, um damit später anfallende Kosten zu bezahlen. Da die Renditen hierfür aufgrund der weltweit gesunkenen Zinsen nicht mehr wie früher erwirtschaftet werden können, werden die Kosten auf die Versicherten umgewälzt. Allerdings muss eine Beitragsanpassung für Privatversicherte kein Dauerproblem werden, denn sie stellen einen guten Grund dar, nachzusehen ob Leistungen und Beiträge noch mit den eigenen Vorstellungen zusammenpassen, oder ob nicht doch ein Wechsel des Tarifs oder der Versicherung sinnvoll ist. Dabei ist es wichtig zu wissen: Innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntwerden der Anpassung kann ein Versicherter die Sonderkündigung aussprechen. Das heißt bei Bekanntwerden Ende November kann noch bis Ende Januar eine Kündigung erfolgen und die Versicherung gewechselt werden. Die Handlungsoptionen im Fall einer Beitragserhöhung richten sich nach Lebensalter, Gesundheitszustand und Versicherungsdauer. Je älter man ist, umso teurer wird der Umstieg zu einer neuen Gesellschaft. Vorerkrankungen können außerdem zu höheren Beiträgen oder sogar Versicherungsausschlüssen führen. Schließlich kommt noch der Faktor Versicherungsdauer hinzu, denn im Fall eines Wechsels können die Altersrückstellungen nicht mitgenommen werden. Daneben gibt es auch innerhalb einer Versicherung verschiedene Optionen, die monatlichen Beiträge stabil zu halten bzw. zu senken. Neben der Erhöhung des Selbstbehalts besteht auch die Möglichkeit in einen anderen Tarif des gleichen Versicherers zu wechseln. Privatversicherte haben also jede Menge Optionen, für die jedoch eine ausführliche Beratung notwendig ist. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Handy nicht immer verboten

07.01.2015 | Handy nicht immer verboten

Wer während des Autofahrens mit dem Handy am Ohr telefoniert und nicht mithilfe einer Freisprechanlage, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund ist dies seit geraumer Zeit verboten. Wer erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Doch ein Handy am Steuer muss nicht zwangsläufig zu einer Geldbuße führen. Einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm zufolge dürfen Autofahrer auch dann mit dem Handy telefonieren, wenn der Motor des Wagens durch eine automatische Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. In dem konkreten Fall hat das OLG einer Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund stattgegeben. Dabei wurde einem Mann ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro aufgebrummt, da er an einer roten Ampel bei einem mithilfe einer automatischen Start-Stopp-Funktion ausgeschaltetem Motor mit dem Handy am Ohr telefoniert hatte. Demnach ist man beim OLG der Ansicht, dass das in der Straßenverkehrsordnung normierte Verbot, ein Mobiltelefon zu benutzen nicht gelte, wenn das Fahrzeug stehe und der Motor ausgeschaltet sei. Dabei würde es außerdem nicht darum gehen, ob der Motor nun manuell oder automatisch abgestellt wurde. Im Gegensatz dazu müssen mit dem Handy am Ohr erwischte Autofahrer weiterhin mit einem seit Mai 2014 erhöhten Bußgeld von 60 Euro plus Bearbeitungsgebühr rechnen. Allerdings kann es so richtig teuer werden, wenn man auf diese Weise einen Unfall verursacht. Wenn es um die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung geht, kann ein Versicherer den Unfallverursacher, anders als im Fall von Alkohol am Steuer, nicht in Regress nehmen. In Bezug auf die Kaskoversicherung kann es jedoch richtig teuer werden. Der Unfallverursacher zahlt sogar komplett aus der eigenen Tasche, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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