Archiv: März 2015

Elterngeld Plus gestartet

31.03.2015 | Elterngeld Plus gestartet

Die Deutschen werden immer älter und bekommen immer weniger Kinder. Während ersteres eine gute Nachricht darstellt, versuchen sich die verschiedenen Bundesregierungen seit vielen Jahren gegen die zweite Entwicklung zu stemmen. In dieser Zeit wurden viele Maßnahmen verabschiedet, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern und den werdenden Eltern die Angst vor dem befürchteten finanziellen Abstieg nach der Geburt ihrer Kinder nehmen sollen. Zu den Maßnahmen zählt das Elterngeld. Das Basiselterngeld wird an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn sich auch der andere Elternteil an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt. Ab 2015 gibt es das so genannte Elterngeld Plus. Dieses kann für Kinder, die nach dem 1. Juli 2015 zur Welt kommen, beantragt werden. Es richtet sich an diejenigen, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Diesen Eltern wird die Möglichkeit geboten, das Elterngeld doppelt so lange wie bisher zu beziehen, dafür aber auch nur in halber Höhe. Einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus gibt es, wenn sich beide, Mutter und Vater, entscheiden, gleichzeitig für vier Monate jeweils 25 bis 30 Stunden in der Woche zu arbeiten und sich damit auch die Zeit mit ihrem Nachwuchs zu teilen. In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlich monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen, welches das betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt hatte. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Beim Elterngeld Plus werden diese Beträge halbiert. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Fonds beliebt wie nie

27.03.2015 | Fonds beliebt wie nie

Die jüngsten Daten des Fondsverbandes BVI haben es gezeigt: 2014 war ein Rekordjahr für die deutsche Fondsbranche. Demnach kletterte das verwaltete Branchenvermögen gegenüber dem Vorjahr um 13 Prozent auf den neuen Höchstwert von 2.382 Mrd. Euro. In den vergangenen zehn Jahren war sogar eine in etwa Verdopplung des Vermögens zu beobachten. Dies ist wenig verwunderlich. Einerseits investieren die Deutschen seit jeher gerne in breit diversifizierte Anlageklassen wie Fonds, andererseits sind Fonds gerade angesichts der Niedrigzinsen eine renditeträchtige Alternative. Zwei Drittel des Vermögens entfallen dabei auf das rein institutionelle Geschäft in Spezialfonds und freien Mandaten. Rund ein Drittel oder etwa 788 Mrd. Euro verwalten die Fondsgesellschaften in Publikumsfonds. Dort wurde 2014 ein Mittelzufluss um 10 Prozent oder um netto 32,4 Mrd. Euro verzeichnet. Das ist das beste Neugeschäft seit 2005. Auf Seiten des BVI schreibt man die wachsende Beliebtheit von Fonds insbesondere der gefallenen Attraktivität von Zinsprodukten wie Sicht- und Termineinlagen zu. Besonders beliebt waren einmal mehr die Mischfonds. Sie sammelten 2014 die Rekordsumme von netto 22,7 Mrd. Euro ein. Auf diese Weise können Anleger von der jüngsten Kursrallye an den Aktienmärkten profitieren, während die Mischfonds gleichzeitig auch in festverzinsliche Wertpapiere investieren und so für einen Risikoausgleich sorgen. Der ist umso wichtiger, da sich die Aktienmärkte zuletzt erfreulich entwickelten, Krisen in der Ukraine und im Nahen Osten oder der Schuldenstreit mit Griechenland jedoch jederzeit wieder Turbulenzen auslösen können. Aktienfonds verzeichneten im Gegensatz zu den Mischfonds Abflüsse in Höhe von 10,2 Mrd. Euro. Trotzdem blieben sie mit einem verwalteten Vermögen von 278 Mrd. Euro die volumengrößte Gruppe bei den Publikumsfonds. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Sicher durch die neue Saison

24.03.2015 | Sicher durch die neue Saison

Nach einem langen Winter freuen sich Cabrio- und Motorradfahrer darauf, endlich mit ihren Fahrzeugen das Frühlingswetter genießen zu können. Dabei ist eine ganze Menge zu beachten, damit negative Überraschungen ausbleiben. Man sollte zum Beispiel daran denken, dass das Material über den Winter lange gestanden hat und sich deshalb vergewissern, dass noch alles so funktioniert wie es sollte. Genauso wichtig wie auf technisch einwandfreie Fahrzeuge zu achten, ist die Frage des Versicherungsschutzes. Denn passieren kann immer etwas, auch wenn die eigene Maschine technisch einwandfrei ist. Bei einem Unfall übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten für Sach- und Personenschäden. Darüber hinaus gibt es aber eine Reihe weiterer Versicherungen über die man insbesondere als Motorradfahrer nachdenken sollte. Dazu zählen zum Beispiel eine Fahrerunfallversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung. Schließlich kann es nach einem Unfall mit dem Motorrad oder dem Cabrio dazu kommen, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und daher auf eine Rente angewiesen ist. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Es passiert häufiger als man denkt!

19.03.2015 | Es passiert häufiger als man denkt!

Während Sie diesen ersten Satz lesen, ist es wieder passiert: Einer von jährlich über 8 Millionen Unfällen in Deutschland. Jeden Tag sind mehr als 20.000 Menschen am Arbeitsplatz, im Straßenverkehr oder in Freizeit und Haushalt von einem Unfall betroffen. Die Mehrzahl der Unfälle geht dabei glücklicherweise glimpflich aus. Aber leider nicht immer. Ein schwerer Unfall zieht oftmals anhaltende gesundheitliche oder finanzielle Folgen nach sich. So können einmalige oder sogar dauerhafte finanzielle Belastungen entstehen. Gefahrenherd Alltag Die Mehrzahl der Unfälle passiert überraschenderweise im privaten Alltag. Während nur etwa ein Fünftel aller Unfälle in der Schule oder am Arbeitsplatz passieren, sind laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz Freizeit und Haushalt mit einem Anteil von rund zwei Drittel deutlich unfallträchtigere Alltagsbereiche. Die wenigsten Unfälle passieren hingegen im Verkehr. Während Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt sind, Verkehrsunfälle durch eigenständige Haftpflichtversicherungen oder die Kfz-Versicherungen reguliert werden, gibt es für private Unfälle kein Äquivalent – mit Ausnahme der privaten Unfallversicherung. Absicherung für die Freizeit Eine private Unfallversicherung springt dann ein, wenn ein Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Sie zahlt im Falle des Falles einen vorher festgelegten Einmalbetrag oder eine monatliche Unfallrente. Bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die private Unfallversicherung ebenfalls. Der Grad der Invalidität wird dabei nach der so genannten Gliedertaxe bestimmt. Sie ist Teil des Versicherungsvertrages. Der Versicherungsschutz gilt meist für Unfälle weltweit und rund um die Uhr. Basis und Ergänzungen Besonders wichtig ist eine solche Versicherung für Familienernährer. Denn fällt der Hauptverdiener aus, ist durch einen Unfall schnell die finanzielle Existenz der gesamten Familie bedroht. Alleinstehende wiederum werden durch Rentenzahlungen im Falle der Fälle ebenfalls vor Existenzsorgen geschützt. Älteren bietet eine private Unfallversicherung oft zusätzliche Assistance-Leistungen. Sie ermöglichen es, den Alltag (ggf. auch des Ehepartners) selbstständig zu bewältigen. Weitere Bausteine einer privaten Unfallversicherung sind neben der meist geringen Todesfallleistung (im Vergleich zu einer Risikolebensversicherung) auch so genannte Tagegelder. Im Fall einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit wird für die Dauer einer ärztlichen Behandlung der vereinbarte Tagegeldsatz oder bei vollstationärer Behandlung von Unfallfolgen in einem Krankenhaus der Krankenhaustagegeldsatz gezahlt. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Deutsche immer reicher

11.03.2015 | Deutsche immer reicher

Die Niedrigzinsen beherrschen bereits einige Jahre die Geldanlage. Die Folgen sind vielfältig und im Fall von Deutschland auch etwas überraschend. Laut Zahlen der Deutschen Bundesbank wurden die Deutschen im dritten Quartal 2014 deutlich reicher. Das Geldvermögen stieg demnach zwischen Juli und September 2014 um 28 Milliarden Euro bzw. 0,6 Prozent auf 5,011 Billionen Euro, so viel wie noch nie. Die deutschen Sparer waren im vergangenen Herbst einmal mehr sehr aktiv und machten dem Ruf Deutschlands als Sparernation alle Ehre. Ein Hauptteil des Zuwachses floss in die wenig verzinsten Anlageform Bankeinlagen. Dahinter verbergen sich fast ausschließlich besonders flüssige Sichteinlagen wie Giro- und Tagesgeldkonten sowie Bargeld. Die neuesten von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Rekordzahlen sind aber nur bedingt mit Vergangenheitswerten vergleichbar. Schuld ist hierbei die Umstellung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in der gesamten Europäischen Union an neue internationale Standards im September 2014. Dabei fließen Vermögenswerte privater Organisationen ohne Erwerbszweck, also etwa Gewerkschaften oder Kirchen, nicht mehr in die Statistik der Deutschen Bundesbank ein. Damit liegt das Gesamtvermögen also noch einmal höher, zumal auch generell Wertobjekte wie Immobilien oder Kunst nicht in die Berechnung des Geldvermögens einfließen. So beeindruckend die Zahl auf den ersten Blick erscheint, ist sie auch in einer anderen Hinsicht mit Vorsicht zu genießen. Denn mit dem klassischen Vermögensbegriff vieler Menschen hat die Kennzahl deutsches Geldvermögen nur zum Teil etwas zu tun. Hinter dem Begriff verbirgt sich nämlich die Summe aus den gesamten Verbindlichkeiten der privaten Haushalte in Höhe von 1,581 Billionen Euro und dem Nettogeldvermögen in Höhe von 3,43 Billionen Euro. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Reiserücktritt bedenken

05.03.2015 | Reiserücktritt bedenken

Viele Menschen planen derzeit ihren Sommerurlaub 2015. Wer frühzeitig bucht, kann davon ausgehen, tatsächlich einen Platz in einem Top-Hotel in dem gewünschten Urlaubsziel oder auf der Traumkreuzfahrt zu erhalten. Doch was passiert, wenn einem etwas dazwischenkommt, was man unmöglich einplanen konnte und gezwungen wird, die Reise nicht anzutreten? In einem solchen wünscht sich natürlich jeder, eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen zu haben. Diese erstattet dem Versicherten alle mit dem Rücktritt entstandenen Kosten. Der erste Blick richtet sich dabei auf die Kosten der Reise. Ist diese besonders teuer, liegt die Vermutung nahe, dass sich eine Absicherung eher lohnt. Solche Versicherungen können aber nicht nur für eine bestimmte Reise abgeschlossen werden, sondern auch für alle Reisen innerhalb eines Jahres. Sie greifen zum Beispiel bei schweren Erkrankungen, Unfallverletzungen, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, einem unerwarteten Arbeitsplatzwechsel oder dem Verlust des Arbeitsplatzes. (Quelle CASMOS Media GmbH) hier geht es zum Reiseportal der hellfinanz
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Urlaub: Wer darf gehen?

04.03.2015 | Urlaub: Wer darf gehen?

Wenn verheiratete Paare in verschiedenen Unternehmen arbeiten, ist es nicht immer leicht, zur gleichen Zeit Urlaub zu bekommen, um dann gemeinsam verreisen zu können. In vielen Unternehmen wird dabei zu Anfang des Jahres der Urlaub für das gesamte Jahr geplant. Allerdings wird häufig nicht nur die Abstimmung mit den Arbeitskollegen schwierig, vielmehr sorgen auch die Chefs für Unmut, wenn sie wichtige Mitarbeiter nicht gehen lassen wollen. Generell regelt das Bundesurlaubsgesetz die Frage nach dem Urlaubanspruch. Danach hat jeder Arbeitnehmer bezogen auf eine Sechstagewoche einen gesetzlich verankerten Mindestanspruch von 24 Werktagen Erholungsurlaub pro Jahr. Es ist auch gesetzlich geregelt, wann sich der Arbeitgeber querstellen kann und welche Mitarbeiter vorrangig Urlaub nehmen dürfen. Grundsätzlich muss sich der Arbeitgeber nach den zeitlichen Wünschen des Arbeitnehmers richten. Ausnahmen stellen hierbei so genannte dringende betriebliche Belange dar. In diesem Fall wird sowohl die aktuelle betriebliche Situation (Auftragsspitzen, usw.) als auch die Stellung des Mitarbeiters in der Firma berücksichtigt. Bei der Frage, wer von den Mitarbeitern Vorrang genießt, spielen Aspekte wie das Lebensalter oder die Betriebszugehörigkeit eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund dürfte ein junger Single, der neu im Betrieb ist, einem altgedienten Familienvater bei der Terminbelegung weichen müssen. Wer es dann in den wohlverdienten Urlaub geschafft hat, darf sich ungestört erholen, denn man muss weder erreich- bar sein, noch seine Adresse angeben. Ebenfalls ein großer Streitpunkt kann der Resturlaub sein. Der Urlaub darf dabei nur in Ausnahmefällen in das neue Jahr und nur bis zum 31. März übertragen werden. Ein Grund wäre zum Beispiel eine Krankheit, die die Inanspruchnahme zum vorgesehenen Ter- min verhindert hatte. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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