Archiv: April 2015

Erfolgreich durchs Zinstief

30.04.2015 | Erfolgreich durchs Zinstief

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat mit ihren im März begonnenen Anleihenkäufen die Niedrigzinsphase bekräftigt. Stolze 60 Mrd. Euro sollen bis September 2016 jeden Monat dafür aufgewendet und damit eine Gesamtsumme von rund 1,1 Bio. Euro in die Märkte gepumpt werden. Anleger sind daher auf Sachwerteinvestments wie Aktien angewiesen, wenn eine positive Rendite erwirtschaftet werden soll. Mit Mischfonds sichern sich Sparer zugleich gegen vermeintlich schwankende Börsen ab, da diese Produkte im Fall der Fälle auch auf Anleihen-Investments zurückgreifen. So konnte beobachtet werden, dass der DAX auch einige Rücksetzer hinnehmen kann. Sollte eine größere Korrektur einsetzen, können die Manager der Mischfonds sehr schnell den festverzinslichen Anteil erhöhen und auf diese Weise mögliche Kursverluste an den Aktienmärkten abfedern. Auf der anderen Seite sind Anleger mit dem Aktienanteil sehr gut positioniert, um von einer anhaltenden Rekordjagd an den Börsen zu profitieren. Das EZB-Anleihenkaufprogramm soll schließlich auch für eine Ankurbelung der Wirtschaft und da- mit auch höhere Unternehmensgewinne sowie Aktienkurse sorgen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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AKTUELLE INFO FÜR ANLEGER: freiwilliges öffentliches Kaufangebot (Barangebot) zum CS Euroreal A EUR

24.04.2015 | AKTUELLE INFO FÜR ANLEGER: freiwilliges öffentliches Kaufangebot (Barangebot) zum CS Euroreal A EUR

Heute erreichte uns folgende Mitteilung: Die Burlington Loan Management Limited veröffentlicht ein weiteres freiwilliges öffentliches Kaufangebot (Barangebot) an die Inhaber von Investmentanteilen des offenen Immobilienfonds CS Euroreal A EUR. Hier geht es zum Angebot - KLICK
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Besonderer Schutzbrief

07.04.2015 | Besonderer Schutzbrief

Fähigkeiten wie Gehen, Bücken oder der Gebrauch der Hände sind für viele Menschen selbstverständlich. Fehlt eine dieser so genannten „Grundfähigkeiten“, verändert dies das Leben grundlegend. Der neue Grundunfähigkeits-Schutzbrief der Zurich sichert gegen die finanziellen Folgen des Verlustes von insgesamt 12 grundlegenden Fähigkeiten ab. Neben den Grundfähigkeiten Gehen, Sehen und Sprechen werden auch Dinge wie der Arm- und Handgebrauch oder Treppen steigen abgesichert. Zudem greift der Schutzbrief auch bei Beeinträchtigungen durch verringerte geistige Leistungsfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder im Fall der gerichtlichen Anordnung der Betreuung. Bereits bei Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten oder bei Eintritt einer der versicherten Beeinträchtigungen erhalten Versicherte eine monatliche Rente, wenn der Verlust oder die Beeinträchtigung für mindestens sechs Monate vorliegt. Die Frage, ob der Versicherte im Leistungsfall noch weiterarbeiten kann oder will, spielt keine Rolle. Die Rente wird so lange gezahlt, wie die Beeinträchtigung besteht. Stellt sich bei der Prüfung des Leistungsantrags heraus, dass der Versicherte schon in der Vergangenheit Anspruch auf monatliche Leistungen hatte, so werden diese auch rückwirkend erbracht. Bei Eintritt des Versicherungsfalls organisiert Zurich kostenfrei die Möglichkeit zu einer Rehabilitations- und Berufsberatung durch anerkannte Fachleute. So können z. B. als sinnvoll erachtete Maßnahmen eingeleitet und begleitet werden. Wichtig: Wenn sich Rahmenbedingungen des Lebens ändern, lässt sich auch der Grundunfähigkeits-Schutzbrief der Zurich anpassen. Sie gilt etwa bei einer Heirat, der Geburt oder Adoption eines Kindes oder bei Abschluss einer Berufsausbildung. Unabhängig davon kann der Vertrag alle fünf Jahre nach Vertragsabschluss angepasst werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Blaues Kennzeichen

02.04.2015 | Blaues Kennzeichen

Autos müssen bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden, damit sie auf öffentlichen Straßen gefahren werden dürfen. Bei Mofas und Mopeds ist das anders. Sie gelten als so genannte zulassungsfreie Fahrzeuge. Daher reichen für das Fahren auf öffentlichen Straßen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen aus. Neben Mofas und Mopeds gehören zu den zulassungsfreien Fahrzeugen auch bestimmte leistungsstarke Elektrofahrräder, Segways, Quads und Trikes oder auch motorisierte Krankenfahrstühle. Jedes Jahr zum 1. März werden die Versicherungskennzeichen getauscht. Sie kommen in den drei Farben schwarz, blau und grün vor. Seit dem 1. März 2015 dürfen Mofas und Mopeds dann nur noch mit blauen Versicherungskennzeichen unterwegs sein. Dabei sollte man den jährlichen Farbwechsel nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wer noch mit den alten Kennzeichen fährt, verliert seinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich strafbar. Also sollten sich Mofa- und Mopedfahrer sowie alle anderen möglichst schnell zu ihrem Kraftfahrtversicherer aufmachen und in diesem Jahr auf die Farbe blau achten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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