Archiv: Februar 2016

der Traum vom Fliegen - Drohnen und Flugmodelle

23.02.2016 | der Traum vom Fliegen - Drohnen und Flugmodelle

Nicht nur in Hamburg gewinnen Drohnen, Quadkopter und Oktokopter immer mehr an Beliebtheit. Wer sich mit den Vorschriften näher beschäftigt, stellt schnell fest, dass es hier einige Details zu beachten gibt. Das Gesetz (Luftverkehrsgesetz LuftVG) und die örtliche Flugsicherung geben den Rahmen für einen unbedingt notwendigen Versicherungsschutz vor. Wir informieren Sie gerne, wenn Sie bei der Ausübung Ihres Hobbies oder auch Ihrem Gewerbe auf "Nummer Sicher" gehen wollen.
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In Versicherungsfragen bleibt der persönliche Berater gefragt

23.02.2016 | In Versicherungsfragen bleibt der persönliche Berater gefragt

Immer mehr Lebensbereiche wandern ins Internet; über die Hälfte der Deutschen wickelt ihre Bankgeschäfte mittlerweile überwiegend per Tablet, Laptop oder Smartphone ab, der Online-Handel wächst und wächst. In Versicherungsbelangen hingegen bevorzugen die Menschen hierzulande laut einer aktuellen Studie weiterhin den persönlichen Kontakt. Wenn es um den Abschluss neuer Policen geht, wenden sich 71 Prozent der Umfrageteilnehmer an den Versicherungsmakler ihres Vertrauens. Bei anderen Fragen und Anliegen konsultieren 38 Prozent den Makler, während 48 Prozent direkt bei der Versicherung anrufen. In diesen Zahlen wird deutlich: Versicherung ist und bleibt Vertrauenssache, von Mensch zu Mensch.
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Wann kann man zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

16.02.2016 | Wann kann man zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Das Preis-Leistungs-Verhältnis schlägt das der Krankenkassen um Längen, die medizinische Versorgung bewegt sich auf Premium-Niveau: Es gibt viele gute Gründe für einen Wechsel in die private Krankenversicherung. Interessenten sollten sich jedoch vor dem Abschluss bewusst machen, dass man damit prinzipiell einen Bund fürs Leben eingeht. Der Gesetzgeber hat die Rückkehr in die Krankenkasse an enge Bedingungen geknüpft. Generell dürfen Angestellte mit einem Jahresbruttoverdienst unter aktuell 56.250 Euro (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in die Krankenkasse zurückkehren. Ab dem Alter von 55 Jahren gelingt der Wechsel allerdings nur noch in wenigen Ausnahmefällen, etwa wenn man in den letzten 5 Jahren mal gesetzlich versichert war. Auch eine Familienversicherung bietet einen Ausweg, allerdings braucht man dafür einen gesetzlich versicherten Ehepartner mit höherem Verdienst. Arbeitslosigkeit ist kein hinreichender Grund für eine Rückkehr; als ALG-II- oder Sozialhilfebezieher kann man lediglich die Beiträge zur privaten Police reduzieren. Als weitere Option bieten die privaten Krankenversicherer in aller Regel den Umstieg auf günstigere Tarife an.
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Abgeltungssteuer wackelt

11.02.2016 | Abgeltungssteuer wackelt

Auf den Nenner „Wolfgang Schäuble mag keine Sparer“ brachte die FAZ die unlängst vom Bundesfinanzminister geäußerten Pläne zur Abschaffung der Abgeltungssteuer. Die 2009 eingeführte pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen mit 25 Prozent hat nach Meinung Schäubles ihren Zweck erfüllt: Steuersünder zur Legalisierung ihrer Vermögen zu bewegen. Mittlerweile ist es wesentlich schwieriger geworden, Schwarzgeld sicher vor dem Fiskus zu verbergen. Folglich könne nun wieder der individuelle Steuersatz zugrunde gelegt werden. Für die meisten Vermögenden würde dies grundsätzlich weniger Netto vom Brutto bedeuten, denn ihr Steuersatz kann bis zu 45 Prozent betragen. In der Praxis allerdings würde es nicht alle gleichermaßen treffen; manche Gutverdiener könnten sogar profitieren. Verlieren würden vor allem Singles mit hohen Einkünften. Doch noch ist unklar, ob und wann die Abschaffung kommt. Vor allem aus dem eigenen Lager verspürt Schäuble starken Gegenwind, während SPD und Grüne sein Vorhaben unterstützen. Der Finanzminister möchte ohnehin zunächst die Einführung des automatischen Steuerinformationsaustauschs 2017 abwarten.
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Ist eine Smartphone-Versicherung sinnvoll?

09.02.2016 | Ist eine Smartphone-Versicherung sinnvoll?

Heutige Smartphones sind kleine Wunderwerke der Technik und haben oft einen entsprechenden Preis. Es liegt daher nahe, sie mit einer speziellen Versicherung zu schützen. Immerhin gibt es sonst kaum Wertgegenstände, die so ausgiebig genutzt und herumgetragen werden – was das Beschädigungs-, Verlust- und Diebstahlrisiko erhöht. Der Versicherungsmarkt bietet ein schier unüberschaubare Zahl von Smartphone-Policen. Wer sie vergleicht, sollte nicht bloß auf den Preis schauen – oftmals wird der nämlich mit zahlreichen Ausschlüssen gedrückt, die den Schutz aushöhlen. Manche Anbieter zahlen etwa nicht, wenn das Handy zwischen 22 und 6 Uhr gestohlen wird. Zudem kann der Begriff der „Fahrlässigkeit“ unterschiedlich ausgelegt werden – selbstredend verwirkt man mit fahrlässigem Verhalten den Versicherungsschutz. Es gilt also, die Bedingungen genau zu lesen. Wenn sie einen soliden Deckungsumfang beinhalten, können ein paar Euro Monatsprämie bei höherwertigen Geräten eine lohnenswerte Investition sein.
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Was Versicherungsnehmer beachten sollten, um ihren Schutz nicht zu verlieren

02.02.2016 | Was Versicherungsnehmer beachten sollten, um ihren Schutz nicht zu verlieren

Ein Versicherungsnehmer genießt nicht nur Rechte gegenüber seinem Versicherer, sondern auch einige Pflichten. Vernachlässigt er diese, droht er im Schadensfall mit leeren Händen dazustehen. Gewissenhafte Mitwirkung ist bereits bei der Antragsstellung gefragt. Auf diesbezügliche Fehler geht mehr als die Hälfte der Streitigkeiten zwischen Versicherern und ihren Kunden zurück. Die „vorvertragliche Anzeigepflicht“ hält den Versicherungsnehmer an, alle Angaben vollständig und korrekt zu tätigen. Insbesondere Gesundheitsfragen sollten mit höchster Sorgfalt beantwortet werden, idealerweise mit Bescheinigungen von Ärzten oder der Krankenversicherung. Was viele Kunden ebenfalls versäumen: die Bedingungen zu lesen, zumindest in der Kurzfassung. Groß kann das Erstaunen dann ausfallen, wenn der eingetretene Schadensfall gar nicht wie angenommen abgedeckt ist. Und schließlich sollten die Fristen zur Schadensmeldung beachtet werden, die im Extremfall nur 48 Stunden betragen können – sonst droht die Leistungsablehnung wegen eines formalen Fehlers.
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