Die Jugend in Deutschland hat beträchtliche Lücken in ihrem Finanzwissen, und das weiß sie auch, wie eine Umfrage unter rund 1.600 16- bis 25-Jährigen vor Kurzem belegte. Was eine Kreditkarte oder ein Girokonto ist, wissen die meisten Befragten zwar noch. Bei „Rendite“ hingegen muss sogar mehr als jeder zweite der 22- bis 25-Jährigen passen, ebenso bei „Liquidität“. Die Mehrheit aller Umfrageteilnehmer kann auch mit dem Begriff DAX nichts anfangen.
Konsequenterweise bescheinigen sich nur 27 Prozent selbst ein gutes oder sehr gutes Finanzwissen (nach Schulnoten). 18 Prozent halten es dagegen für mangelhaft oder ungenügend. Gegenüber der Vorgängerumfrage von 2016 scheint das Wissen immerhin zugenommen zu haben, denn damals gaben sich 24 Prozent eine der beiden besten und 22 Prozent eine der beiden schlechtesten Noten. Insgesamt liegt der Notenschnitt der Eigeneinschätzung bei 3,3, also im Bereich befriedigend. Dessen ungeachtet wünscht sich eine satte Mehrheit von 92 Prozent ein eigenes Schulfach „Finanzen“, 49 Prozent sogar verpflichtend.
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Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde die betriebliche Altersvorsorge (bAV) Anfang 2018 auf neue Füße gestellt. Zum Kern der Reform gehören neben einer Geringverdienerförderung und höheren Freibeträgen im Alter sogenannte Sozialpartnermodelle, mit denen bAV-Lösungen in Tarifverträge aufgenommen werden können. Dieses Instrument fand jedoch bisher in der Praxis keine Anwendung.
Fast zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ist nun aber endlich das erste Sozialpartnermodell in trockenen Tüchern: Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einigte sich mit einem Versichererkonsortium namens „Die Deutsche Betriebsrente“ auf eine tarifliche bAV. Als erstes Unternehmen wird einer der beteiligten Versicherer seinen rund 12.000 Arbeitnehmern in Deutschland die neue Betriebsrente anbieten. Ein symbolisch wichtiger Schritt hin zur Vermeidung von Altersarmut angesichts sinkender gesetzlicher Renten, die zukünftig insbesondere bei Menschen mit geringem Einkommen kaum noch zum Leben reichen werden. Weitere Sozialpartnermodelle sind in Planung.
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Der Gesetzgeber hat kürzlich nach langem Hin und Her die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) beschlossen, die mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 21. Oktober in Kraft trat. Mit reichlich Verspätung wird damit die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II in deutsches Recht überführt. Das Regelwerk betrifft gewerbliche Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnissen nach Paragraf 34f bzw. 34h der Gewerbeordnung.
Nach Ende der FinVermV-Übergangsfrist im August 2020 müssen telefonische Beratungs- und Vermittlungsgespräche zwischen Kunde und Anlageberater aufgezeichnet und archiviert werden („Taping“). Das Gleiche gilt für Beratungen per Chat. Branchenvertreter befürchten dadurch ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Kunde und hoffen noch auf eine Änderung im Zuge der MiFID-II-Evaluation im nächsten Jahr. Ebenfalls neu ist eine vorgeschriebene Geeignetheitsprüfung, die sicherstellen soll, das vermittelte Finanzprodukte wirklich zum Kunden passen. Das lange diskutierte Provisionsverbot wurde nicht in die Verordnung aufgenommen.
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Wie in jedem Jahr zur Wechselsaison vor dem 30. November liefern sich die Kfz-Versicherer auch aktuell einen Preiskampf. Wechselwilligkeit aufseiten der Kunden ist offenbar vorhanden: Eine YouGov-Umfrage in rund 1.500 deutschen Haushalten zeigt, dass 35,4 Prozent der Entscheider in Versicherungsbelangen ihre Kfz-Police für zu teuer halten.
Gut jeder zweite dieser Unzufriedenen (53 Prozent) plant konkret einen Tarifwechsel, der wiederum bei 87 Prozent vorrangig einer Kosteneinsparung dienen soll. Bei 21 Prozent steht aber (auch) eine Leistungsverbesserung im Fokus.
Der Wechsel in einen günstigeren Tarif kann unter Umständen mehrere Hundert Euro pro Jahr einbringen. Gerade in der aktuellen Wechselsaison steigen und fallen die angebotenen Prämien aber mitunter stark. Es empfiehlt sich, nicht bis zum Ultimo zu warten und sich beraten zu lassen. Wer sparen möchte, kann auch auf einen der Telematik-Tarife zurückgreifen, die seit einigen Jahren erhältlich sind. Dabei wird das Fahrverhalten permanent überwacht und kann zu Prämienrabatten führen.
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