Viele gesetzlich Krankenversicherte stoßen immer öfter an die Grenzen der Versicherungsleistungen. Abhilfe kann hier nur eine private Krankenzusatzversicherung schaffen. Die Vielfalt ist sehr groß und für jeden Bedarf sollte das Passende dabei sein. Im Alltag fallen die Defizite der Gesetzlichen Krankenversicherung häufig dann auf, wenn es um Sehhilfen oder Zahnersatz geht. Brillenträger oder Nutzer von Kontaktlinsen erhalten schon seit geraumer Zeit keine Sehhilfen mehr „auf Rezept“. Stattdessen heißt es tief in den Geldbeutel greifen oder auf entsprechende Billigmodelle zurückzugreifen. Es sei denn, man hat eine entsprechen Krankenzusatzversicherung. Je nach Vertragsgestaltung werden beispielsweise auch die Kosten für ein Einbett-Zimmer im Krankenhaus und die Behandlung vom Chefarzt getragen. Andere Verträge übernehmen die Kosten für Zahnprophylaxe, Zahnersatz oder Implantate. Doch ohne gezielte Überlegungen und die fundierte Beratung eines Spezialisten, welche Leistungen im Einzelfall sinnvoll sind, verliert man rasch den Überblick. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Naturheilverfahren und anthroposophische Behandlungs- und Heilmethoden werden nur von wenigen Gesetzlichen Krankenversicherungen überhaupt bezahlt. Wer auf diese Behandlungsmethode setzt und die Kosten nicht privat tragen möchte, kann mit einer privaten Heilpraktiker-Zusatzversicherung diesen Belastungen aus dem Weg gehen. Entsprechende Versicherungen tragen die Kosten für Naturheilverfahren sowie diverse Alternativbehandlungen, wie etwa Akupunktur, Homöopathie, Autogenes Training, Osteopathie und Bioenergetik. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Ein selbstbestimmtes Leben zu führen gilt in Deutschland als Selbstverständlichkeit. Niemand kann oder will sich vorstellen, dass dies einmal anders sein könnte. Dennoch gehen viele das Risiko ein, im Ernstfall fremdbestimmt leben zu müssen. Manchmal fehlt einfach nur die Information, wie für den Notfall mit Hilfe von Vollmachten und Verfügungen persönliche Dinge geregelt und eine gesetzliche Betreuung verhindert werden kann. Viele glauben, dass in solchen Fällen der Ehepartner oder ein naher Verwandter alle wichtigen Entscheidungen treffen darf. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrglaube! Der persönliche Wille ist nicht automatisch rechtsverbindlich festgelegt. Deshalb prüft ein Betreuungsgericht die Einsetzung eines gesetzlichen Betreuers. Dieser „fremde“ Betreuer entscheidet dann z.B. über finanzielle Angelegenheiten oder die Unterbringung in Pflegeeinrichtungen. Deshalb ist es wichtig, den eigenen Willen und die eigenen Wünsche im Vorfeld schriftlich festzulegen und eine Person des Vertrauens zu benennen, die sich darum kümmert. Doch letztendlich können persönliche Vollmachten nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn diese im Notfall sofort verfügbar sind. Eine Lagerung zu Hause oder in einem Bankschließfach garantiert dies nicht. Durch Hinterlegung der Verfügungen und Vollmachten bei der Deutsche Vorsorgedatenbank AG wird gewährleistet, dass die Dokumente 24 Stunden täglich sofort verfügbar sind. Auf der persönlichen Notfallkarte sind alle wichtigen Informationen zu vorhandenen Dokumenten, deren Lagerungsort, sowie die Notrufnummer für deren Abruf verzeichnet. Durch die Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist zudem der Zugriff auf die Dokumente auch dann gesichert, wenn die Notfallkarte nicht vorliegt. Somit ist in jedem Fall gewährleistet, dass Krankenhäuser, Ärzte, Gerichte und Bevollmächtigte im Notfall Ihre Verfügungen und Vollmachten einsehen können. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Die Zeit günstiger Bauzinsen hält auch im Jahr 2014 weiter an. Je nach Anbieter kosten Darlehen mit zehnjähriger Zinsbindung deutlich weniger als 2,5 Prozent effektiv. Auslöser hierfür sind die seit Jahresbeginn rückläufigen Renditen bei Pfandbriefen. Ein Darlehen über 200.000 Euro kann etwa derzeit ab einer monatlichen Kreditrate von knapp 700 Euro bedient werden – bei einer zehnjährigen Zinsbindung und einer zweiprozentigen Anfangstilgung. Derzeit ist zwar kein rasches Ende dieser Niedrigzinsphase in Sicht, dennoch hat die Entwicklung im Vorjahr gezeigt, dass auch die Bauzinsen Schwankungen unterliegen, die auf 10 Jahre gerechnet ordentlich ins Geld gehen. Eine monatliche Einsparung von 50 Euro summiert sich rasch auf 6.000 Euro – den Gegenwert eines schönen Familienurlaubs. Unabhängig von der jeweils aktuellen Zinshöhe bleibt die generelle Empfehlung für Immobilienfinanzierer bestehen, Darlehen mit einer langfristigen Zinsbindung und einer Mindesttilgung von 2 Prozent zu nutzen. Ansonsten läuft man Gefahr, nach Ende der Zinsbindung zu hohe Restschulden zu haben, die dann möglicherweise nur sehr teuer zu finanzieren sind. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Alljährlich werden vom Gesetzgeber die Grenzen für Sozialversicherungen und Rentenprodukte angepasst. Teils individuell, teils automatisch. Im Fall der sogenannten Rürup-Rente (Basisrente) betrifft dies den Anteil der Vorsorgeaufwendungen, die man als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend machen kann. Dieser erhöht sich im Jahr 2014 von 76 auf 78 Prozent und bezieht sich auf die Höchstbeträge von 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften. Dieses Jahr werden also 15.600 Euro für Alleinstehende und 31.200 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften akzeptiert. Im Gegenzug für die bis 2025 jährlich um 2 Prozentpunkte steigende Absetzbarkeit der Rentenbeiträge als Sonderausgaben sind die späteren Rentenleistungen schrittweise bis 2040 mit seinem persönlichen Steuersatz voll zu versteuern. Wer also in diesem Jahr in Rente geht, hätte 68 Prozent der Leistungen zu versteuern. 2015 steigt der Wert auf 70 Prozent. Um überhaupt in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, muss ein Rürup-Vertrag verschiedene, gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen. So ist es notwendig, dass eine lebenslange monatliche Leibrente zugesagt wird. Er darf also nicht in einer Summe oder in Teilen ausgezahlt werden. Die Auszahlungen dürfen erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen und der Vertrag muss staatlich zertifiziert sein. Rürup-Verträge bieten die Möglichkeit zu variablen Beitragszahlungen sowie zusätzlichen Risikoschutz, wie etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Hinterbliebenenschutz in den Vertrag einzuschließen. Wichtig: Rürup-Verträge werden nicht als Vermögen bei der Bedürftigkeitsprüfung zum Bezug von Arbeitslosengeld II berücksichtigt. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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