Archiv: September 2014

Die Mischung macht‘s

29.09.2014 | Die Mischung macht‘s

In unruhigen Börsenzeiten greifen Anleger gerne zu Mischfonds. Sie sorgen mit Investitionen des Fondsvermögens in als relativ sicher geltende festverzinsliche Wertpapiere für Sicherheit und ermöglichen gleichzeitig eine hohe Rendite durch einen bestimmten Aktienanteil. Daher eignen sich diese Fonds für Anleger, die Sicherheit mit möglichst hohen Renditechancen verbinden möchten. Dabei können die jeweiligen Fonds-Produkte je nach sich bietenden Marktchancen und entsprechend der Vertragsbedingungen flexibel den Schwerpunkt innerhalb der beiden Anlageformen variieren. Diverse Fonds dürfen bei ihrer Portfoliozusammensetzung auch Immobilienwerte einbeziehen. In Phasen, in denen die Wirtschaft boomt und an den Aktienmärkten Euphorie herrscht, profitiert man als Investor von einem höheren Aktienanteil. Auf der anderen Seite kann der Schwerpunkt in konjunkturellen Schwächeperioden auf die verzinslichen Wertpapiere gelegt werden, womit man das Risiko gegenüber reinen Aktienfonds verringert. Der Nachteil hierbei ist, dass Anleger mit dieser Fondsart in Zeiten steigender Aktienkurse nicht ganz so stark von einem Börsenboom profitieren, wie es mit reinen Aktienfonds der Fall wäre – der Preis, den man dafür zahlt, um die Verlustrisiken zu begrenzen. Allerdings bietet diese Fondsart auch den Vorteil, dass man nicht mehr selbst die Entscheidung treffen muss, ob eher in Aktien, Anleihen oder andere Klassen investiert werden soll. Diese Entscheidungen werden Privatanlegern von Fondsmanagern je nach aktueller Lage an den Märkten abgenommen. Dabei können Fondsmanager dank der enormen Möglichkeiten, die ihnen mit ihren Teams von Analysten zur Verfügung stehen, wesentlich besser als der einzelne Kleinanleger die richtige Aufteilung des Vermögens in verschiedene Anlageklassen vornehmen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Ü45 wenn Ihre private Krankenkasse "krank" wird

22.09.2014 | Ü45 wenn Ihre private Krankenkasse "krank" wird

Die privaten Krankenkassen locken junge und gesunde Menschen in günstige Tarife. Wenn diese Beitragszahler dann älter und kränker werden, dann werden diese Tarife wieder geschlossen. Dadurch kommen nun keine Beitragszahler mehr hinzu und die Monatsbeiträge steigen und steigen. Es gibt eine Lösung: Jeder privat Krankenversicherte hat das Recht, in einen anderen Tarif seiner Krankenversicherung zu wechseln. Lassen Sie sich unabhängig beraten! Es wird sich für Sie lohnen! Sehen Sie hier  den ARD Ratgeber Geld zum Thema.  
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Hohe Rendite sichern

18.09.2014 | Hohe Rendite sichern

Geldanleger müssen sich sputen: Wer noch vom aktuellen Garantiezins bei Kapitallebensversicherungen in Höhe von 1,75 Prozent profitieren möchte, hat nur noch bis zum Jahresende Zeit einen solchen Vertrag abzuschließen. Ab 1. Januar 2015 soll der Garantiezins auf 1,25 Prozent sinken. Auf diese Weise möchte die Bundesregierung den Lebensversicherern unter die Arme greifen, die angesichts des aktuellen Niedrigzinsniveaus immer mehr Schwierigkeiten haben, die versprochenen Leistungen an den Finanzmärkten mit ihren Anlagen zu erwirtschaften. Dabei bringen Garantiezinsen aus der Vergangenheit von bis zu 4 Prozent die Anbieter immer mehr in Bedrängnis. Allerdings müssen die Versicherer auch einen Preis für die Unterstützung zahlen. Zum Beispiel müssen Unternehmen die Versicherten in Zukunft stärker an den sogenannten Risikogewinnen beteiligen, während Aktionären eine Ausschüttungssperre auferlegt wird, wenn Garantieleistungen gefährdet sind. Darüber hinaus gibt es viele weitere Maßnahmen, die letztlich die Attraktivität von Lebensversicherungen als Altersvorsorgeprodukt sicherstellen sollen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Zinstief für Eigentum nutzen

16.09.2014 | Zinstief für Eigentum nutzen

Nicht nur in Hamburg, Altona und Ottensen ist es gerade jetzt eine Überlegung wert. Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern wohnen die Deutschen eher zur Miete und nicht in den eigenen vier Wänden. Allerdings sind die Zinsen für Immobilienfinanzierungen derzeit so niedrig wie nie. Da wird es für immer mehr Mieter sinnvoll, daran zu denken, sich den Traum von einer eigenen Wohnung oder sogar einem eigenen Haus zu erfüllen. Die klassische Eigentumswohnung ist keineswegs so teuer wie man denkt. Sie lässt sich dank der günstigen Zinsen leichter finanzieren, so dass viele Menschen an einen Kauf denken können, die es sich bisher angesichts ihrer finanziellen Möglichkeiten gar nicht vorstellen konnten, eine Eigentumswohnung zu erwerben. Dabei liegen die Vorteile auf der Hand. Anstatt jeden Monat die Miete zu bezahlen, kann man genauso gut auch die fälligen Kreditraten überweisen. Dank des niedrigen Zinsniveaus fallen diese günstig aus. Nur genießt man beim Immobilienkauf den Vorteil, dass einem das Objekt am Ende der Abzahlphase gehört. Gleichzeitig dienen Immobilien der Kapitalsicherung, was insbesondere wichtig wird, wenn es an den Finanzmärkten turbulent zugeht. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Der ganz legale Steuertrick 2014, 78% absetzbar

12.09.2014 | Der ganz legale Steuertrick 2014, 78% absetzbar

So funktioniert die Rürup-Rente Zwar richtet sich die Basis-Rente vorrangig an Freiberufler und Selbstständige, aber auch Angestellte und Beamte können einen Rürup-Vertrag abschließen. Angestellte sollten aber vorher prüfen, ob sie mit einem geförderten Riester-Vertrag nicht besser fahren. Ähnlich wie beim "riestern" stehen Rürup-Sparern die Versicherungs- oder Fondsvariante sowie der Banksparplan zur Auswahl. Anders als beim Riestern gibt es bei der Basis-Rente keine direkten staatlichen Zulagen, sondern ausschließlich Steuervorteile. Beim Rürup-Sparen werden allerdings viel höhere Beiträge gefördert als im Rahmen der Riester-Rente. So können Rürup-Sparer im Jahr bis zu 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro) gefördert anlegen. Die steuerliche Förderung während der Einzahlphase sieht so aus: Im Jahr 2005 durften Rürup-Sparer 60 Prozent ihres Jahresbeitrags als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen und so ihr zu versteuerndes Einkommen entsprechend mindern. Der Umfang der Steuervergünstigung steigt pro Jahr um weitere zwei Prozentpunkte an. Für 2014 sind somit 78 Prozent abzugsfähig, 2015 entsprechend 80 Prozent usw. Ab dem Jahr 2025 akzeptiert das Finanzamt dann 100 Prozent der Rürup-Beiträge als Sonderausgaben. Interessant ist dieses Modell vor allem für Menschen mit einer hohen Steuerlast - denn so lässt sich das zu versteuernde Einkommen um einiges schmälern. Geringverdiener profitieren unter Umständen nur wenig oder sogar gar nicht. Deshalb sollten sich Interessenten vor Abschluss ihre Steuerersparnis genau ausrechnen oder ausrechnen lassen. ... Wie viel ein Rürup-Vertrag tatsächlich an Rendite bringt, hängt außerdem vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Denn die Auszahlungen aus der Basisrente werden mit Beginn des Ruhestands genauso besteuert wie seit dem Jahr 2005 die Zahlungen aus der gesetzlichen Rente: Auch für Rürup-Rentner steigt die Steuerbelastung von Jahrgang zu Jahrgang. Wer 2010 in Rente ging, musste 60 Prozent seiner Rürup-Rente versteuern. Für alle späteren Rentnerjahrgänge erhöht sich der zu versteuernde Anteil jährlich um zwei Prozentpunkte, ab 2020 um je einen Prozentpunkt, bis 2040 die Rente zu 100 Prozent dem persönlichen Steuersatz unterliegt. 2014 müssen also 68 Prozent der Rürup-Einkünfte versteuert werden, 2015 entsprechend 70 Prozent. Trotz der nachgelagerten Besteuerung kann sich die Rürup-Rente lohnen. Denn das Einkommen ist in der Rentenphase meist niedriger als während des Berufslebens. Entsprechend sollte die Steuerersparnis in der Ansparphase höher sein als die Steuerlast im Rentenalter. Früher machte es bei der Rürup-Rente noch einen Unterschied, ob eine Frau oder ein Mann den Vertrag abschloss. Da Frauen länger leben, fiel ihre lebenslange monatliche Rente bei gleicher Einzahlung um etwa zehn Prozent niedriger aus als bei den Männern. Damit ist aber seit Ende 2012 Schluss. Der Europäische Gerichtshof hatte im Frühjahr 2011 entschieden, dass die gesamte Versicherungsbranche bis zum 21. Dezember 2012 auf die Gleichbehandlung von Mann und Frau umstellen muss. Betroffen sind von dem Urteil aber nur Neuverträge. Ein Vorteil der Basisrente ist, dass sie von der Abgeltungssteuer ausgenommen ist. Außerdem wird sie bei einer Firmenpleite nicht in die Insolvenzmasse einbezogen, denn während der Ansparphase ist dieses Kapital unpfändbar. In dieser Zeit darf im Falle der Bedürftigkeit auch das Sozialamt oder die Agentur für Arbeit nicht auf das Ersparte zugreifen (Hartz-IV-Schutz). Der Rürup-Vertrag kann zudem mit einer zusätzlichen Hinterbliebenenversorgung oder Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden - das schmälert allerdings auch die Altersrente. Was käme für Sie dabei heraus? Hier finden Sie Online-Rechner der verschiedensten Anbieter zum Verlgeich. Quelle: stern hier geht es zum gesamten Artikel
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Handlungsbedarf für jedermann

11.09.2014 | Handlungsbedarf für jedermann

Ein Blick in das Straßenbild macht es immer öfter deutlich: Die Deutschen werden älter. Doch je älter ein Mensch wird, umso höher wird die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden. Daher steigen die Zahlen der Pflegebedürftigen seit Jahren an. Pflegebedürftigkeit nimmt zu Offizielle Statistiken weisen zum Ende des letzten Jahrtausends lediglich rund 2 Millionen Pflegebedürftige aus. Ein Jahrzehnt später lag die Zahl bereits 15 Prozent höher. Und im Jahr 2011 wurde bereits die Schwelle von 2,5 Millionen überschritten. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor, doch das Statistische Bundesamt sieht kein Ende des Trends. Nach Prognosen der Statistiker soll die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 auf 3,4 Millionen ansteigen. Lebenserwartung steigt Hauptgrund für diese Entwicklung ist der medizinische Fortschritt und der daraus resultierende Anstieg der Lebenserwartung. Doch die Gleichung „hohes Alter gleich Pflegebedürftig“ stimmt nicht immer. Bereits schon in jungen Jahren können gesundheitliche Notwendigkeiten die Pflege vonnöten machen. Hohe Pflegekosten Wenn es um die Kosten der Pflege geht, verlassen sich viele auf die gesetzliche Pflegeversicherung. Doch deren Leistungen sind begrenzt. Egal wie viel an Pflegeleistungen letztlich benötigt wird, die gesetzliche Pflegeversicherung wird immer nur einen Teil der Kosten abdecken. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit erhalten die Versicherten ein entsprechendes Pflegegeld oder Sachleistungen für die Pflege zu Hause. Ein Platz im Pflegeheim kostet unter Berücksichtigung von Unterkunft und Verpflegung rasch 3000 Euro und mehr pro Monat. Selbst in der höchsten Pflegestufe III entsteht hier eine monatliche Finanzierungslücke von über 1000 Euro, die durch privates Vermögen gedeckt werden muss. Die Folge: Das verfügbare private Vermögen bzw. Einkommen kann schnell aufgebraucht sein. Es besteht also Handlungsbedarf für jedermann. Private Vorsorge hilft Private Pflegezusatzversicherungen können das Problem der zu hohen Pflegekosten lösen. Im Versicherungsfall wird der vereinbarte Pflegebetrag monatlich, ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden Pflegekosten, ausgezahlt. Wichtig: Je jünger man bei Vertragsschluss ist, umso niedriger sind die monatlichen Kosten. Staatliche Förderung Da auch die Politik das Problem erkannt hat, werden Pflegezusatzversicherungen inzwischen gefördert. Die nach dem früheren Bundesgesundheitsminister Pflege-Bahr benannten Tarife werden mit 5 Euro im Monat gefördert. Der Mindesteigenbeitrag des Versicherten liegt hier bei 10 Euro im Monat. Bei Abschluss der Förderpflege gibt es keine Gesundheitsprüfungen, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Als Mindestleistungen muss der Vertrag u.a. 600 Euro Pflegegeld monatlich in Pflegestufe III vorsehen. Kurz gesagt: Der sogenannte Pflege-Bahr ist eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Zahnersatz ist teuer, eine Zusatzversicherung spart Geld

10.09.2014 | Zahnersatz ist teuer, eine Zusatzversicherung spart Geld

Für gesetzlich Versicherte ist der alljährliche Zahnarztbesuch oft ein Graus. Nicht nur, dass für viele Menschen Bohrer und Spritze zu den unangenehmsten Dingen im Leben gehören, sondern auch, dass ein Zahnarztbesuch häufig unangenehme Kosten hinterlässt. Der Grund ist: Die gesetzlichen Krankenkassen haben seit geraumer Zeit ihre Leistungen im Zahnbereich Stück für Stück reduziert. In der Folge müssen viele Leistungen des Zahnarztes nun vollständig oder zum Teil aus dem eigenen Geldbeutel bezahlt werden. Wer heute auf Zahnersatz, Brücke oder Füllung angewiesen ist, braucht ein dickes Portemonnaie. Denn wer mehr als die Standardversorgung der gesetzlichen Krankenkassen will, muss privat zuzahlen. Das beginnt mit der berühmten Amalgam-Füllung und endet bei teuren Sonderwünschen. Die Lösung für dieses Problem lautet: private Zahnzusatzversicherung. Als Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bieten Zahntarife hohe Kostenerstattungen für Inlays, Kronen und andere Zahnersatzmaßnahmen. Auch die professionelle Zahnreinigung wird von manchen Tarifen übernommen. In Kombination mit anderen Tarifen der Krankenzusatzversicherung sind auch Brillenleistungen oder Chefarztbehandlung günstiger zu haben. So oder so lässt sich im Regelfall über die Jahre deutliche Summen sparen, um sich gerade bei den Zähnen nicht einschränken zu müssen. Wichtig: Vorerkrankungen führen oftmals zu Leistungsausschlüssen, weshalb eine Absprache mit dem Zahnarzt bei entsprechenden Problemen hilfreich ist. Was für Erwachsene gilt, trifft auch auf Kinder zu. Auch hier wurden die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen reduziert, so dass ein spezieller Zahnzusatz-Tarif für Kinder viel Geld sparen kann. Das gilt besonders, wenn irgendwann einmal der Besuch beim Kieferorthopäden ansteht oder zahnerhaltende Maßnahmen notwendig werden sollten. Sinnvoll sind Zahnzusatzversicherungen für Kinder mit einem vollständigen Milchgebiss, also ab etwa 3 Jahren. Wer eine Zahnzusatzversicherung deutlich später abschließt, kann unter Umständen Leistungsausschlüsse beispielsweise in der Kieferorthopädie erhalten. Dies ist umso ärgerlicher, da Zahnspangenbehandlungen rasch vierstellige Beträge kosten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Wer betreut eigentlich Ihre Versicherungsverträge?

03.09.2014 | Wer betreut eigentlich Ihre Versicherungsverträge?

Wenn sich eine Versicherung gegen einen Leistungsanspruch wehrt, dann kommt sich der Kunde gelegentlich vor wie "David gegenüber Goliath". Als Makler stehen wir Ihnen zur Seite. Für alle Versicherungsverträge erhalten Sie Im Leistungsfall (ab 10.000,- €) fachanwaltliche Hilfe beim Leistungsantrag. Dies gilt ab sofort nicht nur für neue Verträge, sondern auch für vorhandene ggf. fremdvermittelte Verträge, wenn diese seit mindestens 12 Monaten in unserer Betreuung sind. Kostenfrei und exklusive Leistungszertifikate für alle Lebensversicherungen (Berufsunfähigkeit, Pflege, Leben etc.), alle Krankenversicherungen (Private Voll und Zusatz) und alle Sachversicherungen bei bestehendem Maklermandat. Erhalten und behalten Sie Ihre guten Verträge! Aber übertragen Sie diese einfach in unseren Bestand! Es entstehen keine Kosten für Sie. Die Unterlagen erhalten Sie hier.
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