... bis zum Ende des Jahres Vorsorge und Absicherungsfragen zu überdenken und bares Geld zu sparen. Selbstverständlich ist es unsinnig wegen der ungünstigen Veränderungen ab Januar noch schnell etwas abzuschließen. Es ist aber sehr sinnvoll bereits absehbare Entscheidungen nicht erst in einem halben Jahr, sondern jetzt zu treffen. Es spart tatsächliche mehrere Tausend Euro je nach Vorhaben. Die neue Gesetzgebung ab 1.1.2015 verteuert in erster Linie folgende Sparten: Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsabsicherung (sehr günstig schon für Schüler/innen ab 15), Pflege- und Vermögensschutz. Bis zum 12.12.2014 garantieren die meisten Anbieter bis dato die Wahrung der aktuellen Konditionen.
Deshalb also, keine Panik, aber besser jetzt darüber nachdenken ... und dies am besten gemeinsam mit Ihrem unabhängigen Makler Ihres Vertrauens. Telefontermin vereinbaren, Klarheit verschaffen! Ich helfe Ihnen wirklich gerne!
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Die Frage nach der Rente beschäftigt Jung und Alt. Bei der Umsetzung konkreter Vorsorgemaßnahmen scheut dennoch so mancher den Aufwand. Je früher das Vorsorgen aber begonnen wird, umso günstiger wird es und desto höher fällt später die Rente an. Die Nutzung der staatlich geförderten Angebote zur Altersvorsorge, wie der Riester-Rente, ist jedem selbst überlassen. Dass sich solche Verträge auf Dauer rechnen, zeigen zahlreiche Untersuchungen. Wer einen Riester-Vertrag abschließt, erhält eine staatliche Zulage und in vielen Fällen eine zusätzliche Steuererleichterung. Riestern können dabei nicht nur Berufstätige.
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Huckepack-Riestern
Wer als Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner nicht arbeitet bzw. über kein eigenes Einkommen verfügt, kann dennoch einen Riester-Vertrag abschließen. Dies funktioniert im Rahmen des Huckepack-Riesterns. Dabei muss mindestens ein Ehe- oder Lebenspartner förderberechtigt sein und einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Der zweite Vertrag wird quasi „huckepack“ genommen. Die staatlichen Zuschüsse werden auch dann bezahlt, wenn der Partner nicht selbst in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Zum Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr können so die Grundzulage von 154 Euro hinzukommen.
Riestern in der Elternzeit
Wer kein Einkommen hat, muss im Rahmen seines Riester-Vertrages nur den Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr zahlen. Wichtig für Eltern ist jedoch dies: Im ersten Jahr der Elternzeit greift die normale Riester-Regelung, dass für eine volle Förderung vier Prozent des Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt wurden. Erst in den späteren Jahren der Elternzeit reicht dann der Mindestbeitrag. Die Kinderzulagen müssen im Übrigen beantragt werden. Kinder und Riester-Vertrag lohnen sich jedoch: für jedes kindergeldberechtigte Kind fließen 185 Euro Kinderzulage. Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2008 und später fließen sogar 300 Euro.
Steuern sparen
Steuern sparen will jeder. Das geht auch über die Riester-Rente, denn der Staat fördert hier einerseits über die jährlichen Zulagen und andererseits über den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung. Konkret heißt das: Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung, ob über die Zulage hinaus eine Steuerersparnis als Sonderausgabenabzug gewährt werden kann. Die Höhe der steuerlichen Ersparnis über den Sonderausgabenabzug hängt unter anderem vom Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Maximal können pro Jahr 2.100 Euro abzüglich der Zulagen steuerlich abgesetzt werden.
Wohn-Riester
Die Deutschen sind bekanntermaßen ein Volk von Häuslebauern. Noch deutlich baufreudiger wurden die meisten durch spezielle Fördergelder. Mit dem sogenannten Wohn-Riester kann seit einigen Jahren die bekannte und weitverbreitete Riester-Förderung auch zum Kauf, Bau oder zur Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Zudem kann das Sparguthaben für die alters- oder behindertengerechte Modernisierung der eigenen Immobilie genutzt werden. Warum also nicht einmal über die eigenen vier Wände nachdenken? (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Der 1. Januar 2015 bringt mit dem LVRG (Lebensversicherungsreformgesetz) u.a. Preissteigerungen bei
biometrischen Versicherungen, wie z.B. der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Doch welche Auswirkungen sind tatsächlich zu erwarten?
Dem folgenden Beispiel ist eine Preiserhöhung von 7% zugrunde gelegt:
Beispiel Schüler/in Berufsunfähigkeitsversicherung Einsteiger BU
Versicherungsbeginn mit 15 Jahren
Anbieter:
TOP Anbieter z.B. Condor Versicherung
Rente:
800,00 €
bis zum 67. Lebensjahr
Jahr 1 - 5
Jahr 6 - 67
mtl. ALT (2014 Konditionen)
22,06 €
50,95 €
Zahlbeitrag NEU
23,60 €
54,52 €
Differenz
1,54 €
3,57 €
Laufzeit
5
47
Ersparnis (*)
92,65 €
2.011,51 €
Gesamtersparnis (*)
2.104,16 €
(*) wenn Versicherungsbeginn 1.12.2014
Schüler und Berufsanfänger haben keinerlei Anspruch auf die staatliche
Erwerbsminderungsrente (EWR). Deshalb ist diese Absicherung für Schüler,
AZUBIs und Studenten besonders wichtig!
Wichtigste Versicherung nach der privaten Haftpflicht.
Besonders günstig: frühes Eintrittsalter, intakte Gesundheit
Lassen Sie sich JETZT Ihr Angebot rechnen und sichern Sie sich diesen Preisvorteil!
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Eigentlich stehen das alltägliche Shoppen und das Vorsorgen für das Alter in krassem Widerspruch zueinander. Doch die plusrente der Bayerischen löst diesen Widerspruch nun auf. Shoppen für die Rente ist möglich, denn: Bei der plusrente handelt es sich um ein innovatives Vorsorgeprodukt, welches die Vorteile des bekannten Cashback-Prinzips für die persönliche Altersvorsorge nutzt. Für jeden Einkauf, den Sie über das Webportal plusrente.de oder mit Ihrer pluskarte tätigen, erhalten Sie einen Teil des Kaufpreises auf Ihr persönliches Altersvorsorgekonto gutgeschrieben. Mit über 1.000 Onlineshops aus den unterschiedlichsten Bereichen und rund 35 Millionen Akzeptanzstellen weltweit bietet die plusrente dabei die maximale Shoppingauswahl bei gleichzeitiger Sicherheit der Altersvorsorge. Denn: Ganz gleich wie sich die Märkte entwickelt haben, die Bayerische garantiert, dass zu Rentenbeginn sowohl die selbst eingezahlten Beiträge als auch das komplette Cashback-Guthaben vollständig zur Verfügung stehen. Bei Vertragsablauf können Sie sich zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer lebenslangen Rente entscheiden. Wichtig zu wissen: Das eingezahlte Kapital unterliegt in der Ansparphase zunächst keiner Steuer. Erst bei Ablauf des Vertrages wird Steuer fällig: Bei einer Laufzeit von zwölf Jahren oder mehr und einem Endalter von 62 oder älter wird bei der Kapitalzahlung nur die Hälfte des Gewinns versteuert. Damit am Ende der Vertragslaufzeit das angesparte Kapital abgesichert ist, wird das erreichte Guthaben in konservativ investierende Fonds umgeschichtet. Im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit werden die Beiträge in den ersten fünf Vertragsjahren bis zu einem Jahr weiterbezahlt. Und zwar kostenlos. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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