Archiv: Januar 2016

Teilkasko zahlt, wenn Hagel das Auto zerbeult hat

21.01.2016 | Teilkasko zahlt, wenn Hagel das Auto zerbeult hat

Mitunter erreichen sie die Größe von Tischtennisbällen, und ihr Zerstörungswerk an ungeschützten Autos kann entsprechend kostspielig werden: Hagelkörner. Glücklicherweise sind Hagelschäden von der Teilkasko ebenso abgedeckt wie Schäden durch Stürme, Überschwemmungen oder Blitzschläge. Für den Versicherten hat das den Vorteil, dass üblicherweise keine Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt erfolgt, wie es bei einem Vollkasko-Schaden der Fall wäre. Zudem greifen beim Teilkasko in der Regel niedrigere Selbstbeteiligungen. Als Versicherte/r können Sie wählen: Entweder erstattet der Versicherer die Reparaturkosten oder er zahlt Ihnen den Betrag, der für eine „fiktive“ Schadensbehebung angesetzt wird. Ebenfalls wichtig zu wissen: Die Erstattungssumme darf die Wertminderung des Autos nicht überschreiten. Wenn der Wiederverkaufswert durch die Schäden lediglich um 800 Euro gesunken ist, die Reparatur aber das Doppelte kosten würde, muss der Versicherungsnehmer gegebenenfalls die Lücke mit eigenem Geld schließen. Kommt es zum Streit über die Summe, entscheidet ein Sachverständigenausschuss, in den Versicherer und Versicherter jeweils einen Gutachter entsenden.
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„Risiko“ und „Aktie“ bei den Deutschen überwiegend negativ behaftet

19.01.2016 | „Risiko“ und „Aktie“ bei den Deutschen überwiegend negativ behaftet

Eine Allensbach-Umfrage zeigt, dass die Deutschen risikoscheuer werden – Sicherheit tritt auch bei der Geldanlage immer mehr in den Vordergrund. Das Wort „Risiko“ löst bei 60 Prozent der Befragten spontan Abneigungsgefühle aus – 1993 waren es noch 43 Prozent. Ältere und Frauen zeigen sich dabei besonders risikoavers. Gleichermaßen negativ besetzt ist der Begriff „Aktie“, den 61 Prozent der Umfrageteilnehmer unsympathisch finden. Konsequenterweise legen daher auch 69 Prozent der Deutschen mehr Wert auf Sicherheit als auf Rendite, während nur 11 Prozent der Rendite höheren Stellenwert beimessen. Diese Haltung spiegelt sich im Aktienbesitz: Nur rund 20 Prozent der Befragten halten Unternehmensanteile, damit sind die Deutschen international Börsenmuffel. Vielleicht würde eine strengere Regulierung das ändern: Fast drei Viertel der Teilnehmer wünschen sich, dass der Gesetzgeber den Finanzmärkten die Kandare anzieht.
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Wann ist eine Krankenversicherung fürs Haustier sinnvoll?

14.01.2016 | Wann ist eine Krankenversicherung fürs Haustier sinnvoll?

Manche Behandlungen beim Tierarzt können richtig ins Geld gehen. Insbesondere Operationen schlagen nicht selten mit vierstelligen Beträgen zu Buche. Viele Tierhalten fragen sich da: Käme ich mit einer Tier-Krankenversicherung nicht günstiger weg? Die Antwort lautet: Kommt drauf an. Zunächst spielt der Gesundheitszustand des zu versichernden Tieres eine Rolle. Hohe Behandlungskosten müssen insbesondere die Besitzer kränklicher, alter oder sonst wie gefährdeter Tiere fürchten. Die aber werden von vielen Versicherern ausgeschlossen oder kosten hohe Beiträge. Wer schon Erfahrungswerte mit den Veterinärkosten für sein Tier hat, kann diese der möglichen Versicherungsprämie gegenüberstellen. Dabei sollte aber auf Beschränkungen geachtet werden; manche Tarife schließen beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen oder Kastration aus. Auch Höchstentschädigungsgrenzen sollten beachtet werden. Statt einer Vollversicherung kann sich auch eine OP-Kosten-Versicherung anbieten, vor allem für größere Tiere, denn deren OPs können unter Umständen sehr aufwendig und teuer werden. Das Thema hat viele Facetten – hier hilft professionelle Beratung.
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Allgegenwärtige Gefahr: Hackerangriffe und Cybercrime

12.01.2016 | Allgegenwärtige Gefahr: Hackerangriffe und Cybercrime

Auf Dutzende Millionen Euro beläuft sich der jährliche Schaden durch Online-Kriminalität in Deutschland. Die genaue Zahl kann kaum seriös geschätzt werden. Denn nicht alle Schadensfälle werden gemeldet, da viele Unternehmen Sanktionen oder Umsatzverluste befürchten, wenn Sicherheitslücken bekannt werden. Auch kleine und mittelständische Unternehmen sind häufig betroffen. Da die Hacker ihr Arsenal ständig erweitern und aufrüsten, droht bei einem Angriff potenziell existenzbedrohlicher Schaden. Oftmals bleibt die Attacke zwar lange unbemerkt, weil heimlich Kunden-, Finanz- oder Produktionsdaten inklusive Patenten abgesaugt werden. Doch das unmittelbare Risiko für das operative Geschäft ist ebenfalls für Unternehmen jeglicher Grüße beträchtlich. Neben strengen Sicherheitsvorkehrungen (größter Unsicherheitsfaktor: der Mensch) sollten sich die Firmen daher mit einer Versicherung vor dem finanziellen Schaden schützen. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl speziell auf mittelständische Unternehmen zugeschnittener Cybercrime-Policen. Sie springen nicht nur finanziell in die Bresche, sondern bieten meist auch IT-Experten auf, die den Schaden begrenzen.
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Der Bundesgerichtshof hat PRO Verbraucher entschieden - nutzen auch Sie die Gunst der Stunde!

10.01.2016 | Der Bundesgerichtshof hat PRO Verbraucher entschieden - nutzen auch Sie die Gunst der Stunde!

BGH-Urteile 07.05.2014 und 29.07.2015 betreffend Lebensversicherungen Der Bundesgerichtshof hat für den Verbraucher entschieden - nutzen auch Sie die Gunst der Stunde! Versicherungen haben den Mindestrückkaufswert falsch berechnet Berücksichtigung eines Stornoabzuges ist bei Kündigung unwirksam Abschlusskosten dürfen bei Verträgen mit unwirksamen Klauseln nicht berechnet werden Widerspruchsrecht besteht bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung und/oder der Versicherungsnehmer hat die Verbraucherinformation oder die Versicherungsbedingungen nicht erhalten  Das können wir für Sie tun: Mindestrückkaufswert neu berechnen Kontrolle ob Stornoabzug und Abschlusskosten berechnet worden sind Überprüfung der Widerrufsbelehrung sowie den notwendigen Unterlagen Nachfrage beim Versicherungsnehmer ob dieser die Verbraucherinformation oder die Versicherungsbedingungen erhalten hat oder nicht! Die Chancen stehen gut - Bei einem erfolgreichen Widerspruch einer laufenden, gekündigten oder bereits ausgelaufenen Lebensversicherung Rückforderungen geltend zu machen Wir bearbeiten den Widerspruch von Lebensversicherungen deutschlandweit mit spezialisierten Kanzleien. Welche Verträge sind betroffen? Lebens- und Rentenversicherungen Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen Auch Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr Britische Lebensversicherungen (CMI, Standard Life……..) NICHT betroffen: Rürup Rente, BAV, BU, Risiko LV. Beginn: ab 1994 bis 2007 abgeschlossen Gekündigt in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015, oder in 2011 gekündigt und 2012 ausgezahlt Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung jederzeit Widerspruch möglich Verschaffen Sie sich Klarheit über eine für Sie kostenfreie Erstprüfung Ihres Versicherungsvertrages - KLICK HIER!  
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Börsenexperten uneins über DAX-Entwicklung 2016

07.01.2016 | Börsenexperten uneins über DAX-Entwicklung 2016

Der Ausblick für das Börsenjahr 2016 fällt bei den meisten Beobachtern verhalten aus. Zwar könne der DAX noch einmal die 12.000-Punkte-Marke überspringen, immerhin pumpt die Europäische Zentralbank ja nach wie vor gewaltige Liquidität in die Märkte. Gerade nach der Zinswende in den USA, die den Euro tendenziell verbilligt, stehen die Exportchancen der Euroländer zudem gut. Doch für die zweite Jahreshälfte erwartet die Mehrheit der Experten eine Abkühlung, am Jahresende sei ein DAX-Stand von 11.000 oder weniger zu erwarten. Der Hauptgrund liegt in der volatilen Weltwirtschaft. China schwächelt, und die Schwellenländer insgesamt rutschen durch US-Zinswende tiefer in die Krise. Auch die Auswirkungen der Fed-Entscheidung auf die US-Konjunktur sind noch nicht absehbar. Es gibt jedoch auch Stimmen, die ein rundweg positives Börsenjahr erwarten. Ihnen zufolge wird das günstige Konsumklima in den Industrieländern zu starkem Wachstum führen, das den DAX durchaus über 13.000 Punkte hinaus treiben könnte. Es bleibt jedenfalls spannend.
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Vorsicht, Einbruchssaison – ist Ihr Hausrat angemessen versichert?

05.01.2016 | Vorsicht, Einbruchssaison – ist Ihr Hausrat angemessen versichert?

In der dunklen Jahreszeit passieren die meisten Einbrüche in Häuser und Wohnungen. In den letzten fünf Jahren ist ihre Zahl um rund ein Drittel gestiegen. Wer zum Opfer wird, geht im Allgemeinen davon aus, dass seine Hausratversicherung den materiellen Schaden schon ersetzen werde. Doch das erweist sich oft als trügerische Hoffnung. Es gibt nämlich einige Faktoren, die den Versicherungsschutz begrenzen. Zum einen erstattet die Assekuranz generell die Wiederbeschaffungskosten, nicht aber den Original-Kaufpreis oder den heutigen Neuwert. Zudem darf der Ersatz für Wertsachen meist 20 oder 30 Prozent der Versicherungssumme nicht überschreiten, bei Bargeld ist der Versicherungsschutz oft bei 1.000 Euro gedeckelt. Auch der Missbrauch von Kreditkarten ist häufig kaum oder gar nicht abgedeckt. Zum anderen liegen in vielen Fällen keine Kaufbelege mehr vor, oder der Wert des Hausrats hat sich seit Abschluss der Versicherung deutlich erhöht. Daher ist es wichtig, den Hausrat umfassend zu dokumentieren (Belege und ggf. Fotos) und die Versicherung regelmäßig anzupassen.
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Wir wünschen Ihnen ein friedliches und glückliches Jahr 2016!

01.01.2016 | Wir wünschen Ihnen ein friedliches und glückliches Jahr 2016!

Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg. (Mahatma Ghandi)
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