Was ändert sich ab 1. Januar 2015 ?
WICHTIGE KUNDENINFORMATION:
Mit dem LVRG ändert sich ab 1. Januar 2015 der gesetzlich festgelegte Garantiezins – und diese Senkung von 1,75 % auf 1,25 % hat wichtige Auswirkungen, die Sie unbedingt kennen sollten.
Das ändert sich ab 1. Januar 2015:
- Vom Eintrittsalter abhängige BU-Beiträge steigen um bis zu 8 %:
Grund ist die steigende Mindestbeteiligung der Kunden an den sogenannten Risikoüberschüssen von 75% auf 90%. Ebenso ergibt sich aufgrund der Garantiezinssenkung auch eine niedrigere Risikokapitalverzinsung. - Eine geringere Rendite von Altersvorsorgeprodukten, voraussichtlich im mehrstelligen Prozentbereich bei möglicher Senkung des Höchsteintrittsalters bei Riester-Verträgen
- Ein Beitragsanstieg von Pflegerentenversicherungen um bis zu 20 % – bei gleicher garantierter Pflegerente
- Der Versicherer kann ab 2015 in seiner Bilanz statt bisher 4,0 % nur noch 2,5 % der Beitragssumme als Kosten geltend machen. Da sich diese Maßnahme zwangsläufig gewinnmindernd auswirkt, wird auch dieser Umstand eine Wirkung auf die Renditen haben.
Für Sie bedeutet das:
Sichern Sie sich jetzt den BU-Beitrags-, Pflegerentenvorteil und nutzen Sie noch die Verträge zur Altersvorsorge mit höheren Kapitalgarantien, bevor es zu spät ist. Denn der Schutz im Falle einer Berufsunfähigkeit und die Absicherung im Alter gehören zu den wichtigsten Bausteinen, damit Sie optimal versorgt sind. Und es auch in Zukunft bleiben!
Vereinbaren Sie jetzt gleich einen persönlichen oder einen zeitsparenden Online bzw. Telefontermin für nähere Informationen.
per Email: termin@helllfinanz.de
oder per Telefon: 040 / 22 81 37 490