Versorgungswerk der Ärzte

Berufsunfähigkeit

Arzt nachdenklich Berufsunfähigkeit

Als Arzt haben Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit sowohl den Anspruch auf die gesetzlichen, als auch die Leistungen  Ihres Versorgungswerkes. Für alle nach dem 01.01.1961 geborenen, besteht lediglich Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und kein Anspruch mehr auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Beide Renten reichen definitiv nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Denn zwischen den einzelnen Berufsgruppen wird bei Berufsunfähigkeit nicht differenziert, die Leistung ist für alle Berufstätigen gleich niedrig. Im sehr unwahrscheinlichen und besten Fall würden Sie 30 Prozent Ihres bisherigen Bruttoeinkommens erhalten.

Versorgungswerk: Leistungen sind an Bedingungen geknüpft

Die Bedingungen der Versorgungswerke richten sich nach den jeweiligen Statuten. Oftmals gilt, dass eine Abstufung von Leistungen und Berufsunfähigkeit nicht möglich ist. Das bedeutet, dass ein Arzt im Falle des Leistungsbezuges seine Approbation aufgeben muss. Nur dann erhält er die ohnehin geringe Leistung aus dem Versorgungswerk. Auch eine Weiterführung der Praxis z.B. durch einen angestellten Arzt oder die Tätigkeit als Dozent führt zum Ausfall der Leistung. Bei einer privaten Absicherung besteht diese Einschränkung nicht. Die Leistung wird in der Regel bereits ab 6 Monaten und einer Berufsunfähigkeit von 50% gezahlt.

Ein Tipp: Private Absicherung und erhebliche Steuervorteile lassen sich sinnvoll kombinieren.

Über die steuerlich relevanten Aufwendungen für Vorsorge hinaus lassen sich die Beiträge für eine Absicherung vor Berufsunfähigkeit steuerlich geltend machen. Wir informieren Sie gerne.

Marktübersicht Lösungen für Ärzte

Gerne erstellen wir Ihnen ein passendes Angebot nach Ihren Wünschen. Sowohl das Vorgespräch, als auch die Ermittlung der passenden Anbieter und Tarife sind für Sie kostenfrei. Als freier Makler sind wir an keine Anbieter gebunden und handeln im Sinne unserer Mandanten mit der entsprechenden Haftung für die Produktauswahl. Nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen seit 1999 und unser Fachwissen für die spezielle Absicherung der Ärzte im Falle der Berufsunfähigkeit. Allgemeine und berufsunspezifische Angebote können Sie mit dem Vergleichsrechner auf unserer Seite selbst erstellen – siehe unten.

Wir erstellen Ihnen gerne eine aktuelle Marktübersicht für die spezielle Absicherung der Ärzte.

Ihr Ansprechpartner: Rolf-Martin Hell, Finanzwirt (CoB), freier Versicherungsmakler

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