Archiv: Oktober 2014

Was ändert sich ab 1. Januar 2015 ?

26.10.2014 | Was ändert sich ab 1. Januar 2015 ?

WICHTIGE KUNDENINFORMATION: Mit dem LVRG ändert sich ab 1. Januar 2015 der gesetzlich festgelegte Garantiezins – und diese Senkung von 1,75 % auf 1,25 % hat wichtige Auswirkungen, die Sie unbedingt kennen sollten. Das ändert sich ab 1. Januar 2015: Vom Eintrittsalter abhängige BU-Beiträge steigen um bis zu 8 %: Grund ist die steigende Mindestbeteiligung der Kunden an den sogenannten Risikoüberschüssen von 75% auf 90%. Ebenso ergibt sich aufgrund der Garantiezinssenkung auch eine niedrigere Risikokapitalverzinsung. Eine geringere Rendite von Altersvorsorgeprodukten, voraussichtlich im mehrstelligen Prozentbereich bei möglicher Senkung des Höchsteintrittsalters bei Riester-Verträgen Ein Beitragsanstieg von Pflegerentenversicherungen um bis zu 20 % – bei gleicher garantierter Pflegerente Der Versicherer kann ab 2015 in seiner Bilanz statt bisher 4,0 % nur noch 2,5 % der Beitragssumme als Kosten geltend machen. Da sich diese Maßnahme zwangsläufig gewinnmindernd auswirkt, wird auch dieser Umstand eine Wirkung auf die Renditen haben. Für Sie bedeutet das: Sichern Sie sich jetzt den BU-Beitrags-, Pflegerentenvorteil und nutzen Sie noch die Verträge zur Altersvorsorge mit höheren Kapitalgarantien, bevor es zu spät ist. Denn der Schutz im Falle einer Berufsunfähigkeit und die Absicherung im Alter gehören zu den wichtigsten Bausteinen, damit Sie optimal versorgt sind. Und es auch in Zukunft bleiben! Vereinbaren Sie jetzt gleich einen persönlichen oder einen zeitsparenden Online bzw. Telefontermin für nähere Informationen. per Email: termin@helllfinanz.de oder per Telefon: 040 / 22 81 37 490
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Wechseltermin naht

21.10.2014 | Wechseltermin naht

Automobilbesitzer aufgepasst. Wer im neuen Jahr bares Geld sparen möchte, sollte in den nächsten Wochen die Tarife seines Kfz-Versicherers überprüfen. Je nach Fahrverhalten erhält man bei einer anderen Versicherung mehr Leistung für das gleiche Geld, oder die Versicherungsbeiträge lassen sich reduzieren. Denn nicht immer werden alle Sparoptionen berücksichtigt. Etwa wenn man mehrere Versicherungsverträge bei einem Versicherer hat, oder bei Mitgliedschaften in Automobilclubs, Gewerkschaften, Vereinen oder Verbänden. Auch die berühmte Bahncard oder das Jahresticket vom Nahverkehr kann die Kosten drücken. Ferner lassen sich auch durch eine Änderung bei der Selbstbeteiligung oder Zusatztarifen die Ausgaben für die Kfz-Versicherung reduzieren. Ebenfalls beitragssenkend kann sich auswirken, wenn die jährliche Kilometerleistung deutlich niedriger ist, als bislang angeben oder ein Garagenplatz für das Fahrzeug angemietet wurde. Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist bis zum 30. November problemlos möglich. Danach nur, wenn die vierwöchige Kündigungsfrist nach Erhalt einer Tariferhöhung eingehalten wird. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Altersgerecht wohnen

17.10.2014 | Altersgerecht wohnen

Nicht nur in Hamburg sorgen sich Deutschlands Mieter um das Wohnen im Alter. Zwei Drittel sind laut einer aktuellen Untersuchung überzeugt, dass ihre derzeitige Bleibe ungeeignet für ein Leben im Alter oder mit Behinderung ist. Auch glauben 60 Prozent, dass ältere Menschen in ihrer häuslichen Umgebung auf sich allein gestellt sind. Abhilfe schafft hier nur die eigene Immobilie, die bereits frühzeitig auf das Alter vorbereitet werden kann. So etwas kostet aber auch Geld. Nur gut, dass der Staat einen nicht im Regen stehen lässt und Fördermaßnahmen – und das altersunabhängig – anbietet. Mit dem Kreditprogramm Altersgerecht Umbauen der staatlichen Förderbank KfW werden beispielsweise diejenigen unterstützt, die ihre Umbau-Pläne günstig realisieren möchten. Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen, langfristigen Finanzierung von Maßnahmen, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert sowie der Wohnkomfort und die Sicherheit erhöht werden sollen. Dabei hat man bei der KfW alle Altersgruppen im Blick. Während älteren Menschen ein möglichst langer Verbleib in der gewohnten Umgebung ermöglicht wird, kommt die Förderung auch behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute. Zusätzlich ermöglicht es den Schutz vor Wohnungseinbruch. Zum Beispiel können mithilfe des Kredits Altersgerecht Umbauen Schwellen entfernt, Wände und Durchgänge versetzt, die Küche und das Bad umgebaut, Terrassen und Balkone gestaltet werden und vieles mehr. Den effektiven Jahreszins gibt es schon ab 1,00 Prozent, während ein Kreditbetrag je Wohneinheit von bis zu 50.000 Euro in Anspruch genommen werden kann. Allerdings kann dieser Betrag wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Art und Höhe der Sicherheiten werden wiederum mit dem Finanzierungspartner vor Ort vereinbart. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Dem Zinstief begegnen

15.10.2014 | Dem Zinstief begegnen

Klassische Geldanlagen werfen nur noch minimale Renditen ab. Vor allem die bei deutschen Sparern sehr beliebten Lebensversicherungen, Festgeld- und Tagesgeldkonten haben Schwierigkeiten selbst eine über der Inflation liegende Rendite zu erzielen. Schuld sind die weltweit niedrig gehaltenen Leitzinsen der Notenbanken. Mit Blick auf den Kapitalmarkt lässt sich jedoch feststellen, dass mit Aktien weiterhin gutes Geld verdient werden kann. Allerdings bleiben viele Sparer hierzulande dem Aktienmarkt gegenüber wegen der negativen Erfahrungen aus dem Platzen der Technologieblase zur Jahrtausendwende und der jüngsten Finanzkrise skeptisch eingestellt. Bei der Sicherung der Altersversorgung und der Suche nach einer ordentlichen Verzinsung führt jedoch kaum ein Weg am Aktienmarkt vorbei. Um dennoch die Risiken zu begrenzen, bieten sich Mischfonds an, die auf der einen Seite die Sicherheit von festverzinslichen Wertpapieren bieten und zugleich durch einen Aktienanteil eine Zusatzrendite erzielen. Diese Fonds ändern die Gewichtung des angelegten Vermögensabhängig von der Stimmung an den Börsen zwischen Aktien- und Anleihe-Investments. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Berufsunfähigkeit trifft mehr Menschen als man denkt

11.10.2014 | Berufsunfähigkeit trifft mehr Menschen als man denkt

Die meisten Autofahrer halten einen Vollkaskoschutz bei einem Neuwagen für unverzichtbar. Doch während die Risiken im Straßenverkehr in vielen Köpfen verankert sind, haben die Wenigsten die Risiken vor Augen, die ihre eigene Arbeitsfähigkeit betreffen. Der Neuwagenpreis steht häufig für nicht mehr als einen Jahresverdienst. Doch was passiert, wenn man für vier, fünf oder noch mehr Jahre nicht mehr arbeiten kann, sprich berufsunfähig wird? Rücklagen in sechsstelliger Höhe dürften nur wenige Menschen haben. Dabei betrifft dieser Fall statistisch gesehen jeden vierten Bundesbürger. Finanzielle Abhilfe schafft hier nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Es kann jeden treffen Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine entsprechende Rente, wenn der gelernte und ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Dass es mit der Berufsunfähigkeit manchmal schneller geht, als man denkt, zeigen Öffentlichkeitswirksame Fälle von Prominenten: Egal ob Schauspieler oder TV-Moderatorin. Burn-Out, Depressionen, schwere Erkrankungen oder ein Unfall passieren tagtäglich um uns herum. Geringer Schutz für alle Im Rahmen der deutschen Sozialversicherung gibt es etwas der Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichbares: die Erwerbsminderungsrente. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält man, wenn man nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten kann, bekommt eine halbe Erwerbsminderungsrente. Eine Ausnahme bilden nur ältere Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, deren Leistungen etwas vorteilhafter sind. Im Jahr 2013 erhielten rund 177.000 Bundesbürger erstmalig eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Im Westen schwankte die monatliche Rentenhöhe (netto vor Steuern) zwischen 576 Euro (Frauen) bis 652 Euro (Männer). Im Osten erhalten dagegen Frauen mit durchschnittlich 627 Euro eine höhere Rente als Männer (589 Euro). Generell ist die Höhe der Erwerbsminderungsrente von den regulären Einzahlungen in die Rentenversicherung abhängig. Die individuelle Höhe erfährt man durch die jährlichen Renteninformationen der Deutschen Rentenversicherung. Absicherung muss sein Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind vielfältig und hängen zum Teil auch von der Berufsgruppe ab. Während Handwerker aufgrund der körperlichen Leistungen vielfach als besonders anfällig für Berufsunfähigkeit angesehen werden, halten sich etwa viele Büroangestellte für nicht gefährdet. Doch nicht nur physische Probleme an Gelenken und Wirbelsäule oder im Herz-/Kreislaufbereich können zu einer Berufsunfähigkeit führen. Auch psychische Erkrankungen sind gefährlich und treten immer häufiger auf. Nach Zahlen der Deutschen Rentenversicherung haben sich psychische Krankheiten in den vergangenen zehn Jahren zum Hauptgrund für vorzeitiges, unfreiwilliges Ausscheiden aus dem Beruf entwickelt. Wer dann eine BU-Rente hat, kann sich glücklich schätzen. Entsprechende Verträge gibt es sowohl als Zusatz zu Lebens- oder Rentenversicherungen wie auch als eigenständige Tarife. Je nach Lebenssituation und Alter ergeben sich hier verschiedene Optionen, die man durch eine ausführliche Beratung abwägen kann. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Haftpflichtversicherung ist essentiell

07.10.2014 | Haftpflichtversicherung ist essentiell

Kleine und große Missgeschicke sind im Alltag schnell passiert. Egal ob man bei einem Fahrradunfall einen Fußgänger verletzt, mit dem Feierabendbier den Laptop eines Freundes unbrauchbar macht oder die teure Vase des Nachbarn umstößt, man muss für den selbst angerichteten Schaden haften – mit seinem gesamten Vermögen, in unbegrenzter Höhe und das lebenslang. Dies ist der simple Grundsatz im Bürgerlichen Gesetzbuch. Entsprechende finanzielle Risiken lassen sich zwar mit einer privaten Haftpflichtversicherung sehr gut abdecken, aber viele Deutsche verzichten noch immer auf diesen Basisschutz. Die private Haftpflichtversicherung bietet je nach Geldbeutel und Absicherungswunsch eine Vielzahl an Möglichkeiten. Entscheidend für die Versicherungsleistung im Schadensfall ist die so genannte Deckungssumme, also der maximal versicherte Schaden. Die Deckungssumme liegt bei mindestens 3 Mio. Euro, beträgt aber oftmals auch 10 Mio. Euro oder mehr. Gezahlt wird jeweils ein Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens bis maximal zu der im Versicherungsschein genannten Deckungssumme für Personen- und Sachschäden. Versichert sind nur die Schäden, die „unbekannten“ Personen „woanders“ zugefügt werden. Zerstört also ein Ehepartner das teure Smartphone seiner Frau, geht sie leer aus. Wer Freunden beim Umzug hilft und dabei Dinge fallen lässt und zerstört, dessen Haftpflicht zahlt in der Regel nicht, es sei denn in der Police sind sogenannte Gefälligkeits-Handlungen eingeschlossen. Wichtiger Bestandteil kann auch der Einschluss einer Forderungsausfalldeckung sein. Diese schützt gegen Personen, die einen schädigen, aber keine eigene Haftpflichtversicherung besitzen. Für Ehepaare, Lebensgefährten und Familien reicht meist ein Vertrag. Im Regelfall sind auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden beruflichen Erstausbildung befinden mitversichert. Wer Geld sparen will, sollte genau rechnen: Manche Versicherer bieten bei Verträgen in mehreren Versicherungssparten Rabatte an. Sparmöglichkeiten gibt es auch, wenn man sich für längere Zeit an eine Gesellschaft bindet und beispielsweise einen 5-Jahres-Vertrag abschließt. Außerdem werden Tarife mit Selbstbehalt deutlich günstiger angeboten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Skandias LV-Geschäft jetzt bei Heidelberger Leben

06.10.2014 | Skandias LV-Geschäft jetzt bei Heidelberger Leben

Vom Regen in die Traufe? ... ein Blick auf die Abschluss- und Verwaltungskosten wirft Fragen auf. Hier geht es zum Artikel.
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Radfahrer aufgepasst

05.10.2014 | Radfahrer aufgepasst

Radfahrer können aufatmen. Sie müssen auch weiterhin keinen Helm tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof im Juni 2014 entschieden. Wer als Radfahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat weiterhin vollen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Dennoch erklärten die Bundesrichter am Rande, dass das immer in Abhängigkeit des allgemeinen Verkehrsbewusstseins zu beurteilen ist. Übersetzt heißt das: Wenn eines Tages eine Mehrheit der Radfahrer einen Helm trägt, könnte sich die aktuelle Rechtsauffassung wieder ändern und eine Helmpflicht durch die Hintertür Wirklichkeit werden. Besonders Acht geben müssen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs jedoch Radsportler. Deren potenzielle Mitschuld wurde zwar nicht verhandelt, allerdings lassen die Formulierungen der Richter vermuten, dass aufgrund des größeren Gefährdungspotenzials und der hohen Verbreitung von Helmen bei Radsportlern ein Mitverschulden ohne Helm gegeben ist. Ein solcher Fall ist bislang aber noch nicht verhandelt. Radfahrer, die trotz Haftpflichtversicherung auf Nummer sicher gehen wollen, tragen einen Helm. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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