Fast die Hälfte des Vermögens von circa vier Billionen Euro, das von deutschen Asset-Managern in Fonds verwaltet wird, dient der Altersvorsorge. Wie der Fondsverband BVI mitteilt, liegt der Anteil mittlerweile (Stand: Jahresmitte 2021) bei 44 Prozent – vor vier Jahren waren es noch 40 Prozent. An den 1,8 Billionen Euro haben kapitalbildende Lebensversicherungen mit 610 Milliarden den größten Anteil, gefolgt von der betrieblichen Altersvorsorge mit 520 Milliarden.
Die gewaltigen Summen sollten indes nicht darüber hinwegtäuschen, dass zahlreiche Bundesbürger noch nicht privat für den Ruhestand vorsorgen und damit einem wachsenden Altersarmutsrisiko ausgesetzt sind. Die gesetzliche Rente wird mittel- und langfristig weiter sinken, da es immer mehr Ruheständler und zu wenige nachrückende Erwerbstätige gibt, um das jetzige Rentenniveau zu halten. Wie viel sie im Rentenalter für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung haben werden, wenn von der Rente Steuern und Krankenversicherungsbeiträge einbehalten werden, ist vielen Menschen Umfragen zufolge gar nicht klar. Hilfe und Rat in diesen Fragen liefern unabhängige Finanz- und Vorsorgemakler und -maklerinnen.
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Exchange-Traded Funds (ETF) bilden einen bestimmten Index wie den DAX oder den Dow Jones nach und erfreuen sich vor allem angesichts ihrer geringen Kosten stetig wachsender Beliebtheit. „Klassische“, also aktiv gemanagte Fonds sind zunehmend unter Rechtfertigungsdruck geraten, da ihre Performance oftmals nach Abzug der Kosten hinter der Entwicklung des jeweiligen Benchmark-Index zurückbleibt.
Wie eine Auswertung der Ratingagentur Scope offenbart, kann sich aber zumindest die Oberklasse der aktiv gemanagten Fonds gegen die passive Konkurrenz mehr als behaupten. Die Analysten haben sich die Performance jener Fonds, denen sie drei oder fünf Jahre zuvor eine Top-Bewertung gaben, angeschaut und sie mit dem Marktdurchschnitt verglichen. Ergebnis: Die Aktienfonds konnten den globalen Vergleichs-ETF (iShares MSCI ACWI ETF) auf 3-Jahres-Sicht um 2,7 und auf 5-Jahres-Sicht um 1,2 Prozent schlagen. Eine Outperformance, wenn auch auf geringerem Niveau, schaffen auch die Top-Anleihenfonds: 0,8 Prozent auf 3- und 0,2 Prozent auf 5-Jahres-Sicht. Die Auswertung zeigt: Pauschale Vergleiche zwischen aktiven und passiven Investmentstrategien sind wenig sinnvoll, denn es kommt auf die individuelle Qualität an.
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Zum 1. Januar 2022 sinkt der Höchstrechnungszins (Garantiezins) von 0,9 auf 0,25 Prozent. Das betrifft vor allem Lebens- und Rentenversicherungen, deren klassische Variante mit fester Verzinsung vor dem Aussterben steht. Auch die Riester-Rente ist in ihrer jetzigen Form mit einem 0,25-prozentigen Garantiezins nicht mehr zukunftsfähig. Wer mit dem Abschluss einer „Klassik-Lebensversicherung“ liebäugelt, sollte sich beeilen, denn auf lange Sicht ist der Ergebnisunterschied zwischen einer 0,9- und einer 0,25-prozentigen Verzinsung enorm.
Auch andere Versicherungsgattungen werden in Mitleidenschaft gezogen: Die Prämien für Berufsunfähigkeitspolicen werden infolge der Zinssenkung steigen, denn die Versicherer müssen für die erwarteten Leistungsverpflichtungen Rücklagen bilden, die mit dem Garantiezins verzinst werden. Sinkt dieser, muss ein höherer Anteil der Rücklagen direkt durch Beiträge finanziert werden. Um den absehbar höheren Prämien zu entgehen, empfiehlt sich auch zum Einkommensschutz ein Abschluss vor Jahresende. Risikolebensversicherungen sind zwar ebenfalls tangiert, doch dürfte der Prämienaufschlag hier sehr überschaubar bleiben.
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Trotz der häufigen Thematisierung in den Medien ist fast jedem zweiten Deutschen nicht klar, welche hohen Zuschüsse Pflegebedürftige aus eigener Tasche leisten müssen. Nur 57 Prozent wissen laut einer Umfrage des PKV-Verbands, dass der durchschnittliche Eigenanteil bei über 2.000 Euro liegt. Bei den unter 30-Jährigen sind es sogar nur 41 Prozent.
Mit einer privaten Versicherung für den eigenen Pflegefall vorgesorgt haben bisher nur 14 Prozent der Bundesbürger – zumindest laut der Umfrage. Die Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbands halten lediglich 3,8 Millionen Pflegepolicen in ihren Beständen, was rund 5 Prozent der Bevölkerung entspricht. Eine Pflegezusatzversicherung ist je nach Ausgestaltung und Abschlussalter schon für wenige Euro pro Monat zu haben. Dennoch planen 79 Prozent der Umfrageteilnehmer auch in Zukunft keinen Abschluss. Darin liegt ein beträchtliches finanzielles Risiko, denn für den Eigenanteil bei Pflegebedürftigkeit müssen nötigenfalls Vermögenswerte veräußert werden. Zudem können unter Umständen die Kinder der Pflegebedürftigen zur Kasse gebeten werden.
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Laut der Deutschen Bundesbank verfügen die Bundesbürger in Form von Bargeld, Wertpapieren, Bankeinlagen und Ansprüchen gegenüber Versicherungen über mehr als 7,1 Billionen Euro und damit über so viel wie nie zuvor. Im ersten Quartal dieses Jahres kamen über 190 Milliarden Euro hinzu. Nicht eingerechnet sind Immobilien und deren Wertsteigerung.
Nach wie vor setzen die Deutschen für ihr Geldvermögen in erster Linie auf Sicherheit und horten es gern als Bargeld oder Sichteinlagen, worauf mit 2,86 Billionen Euro der Löwenanteil des Gesamtvermögens entfällt. Den Null- bzw. Negativzinsen zum Trotz flossen auch im ersten Quartal wieder 47 Milliarden Euro in diese Anlageformen, die den Vorteil jederzeitiger Liquidität bieten. In Investmentfonds pumpten die Bundesbürger mit 25 Milliarden Euro zwar nur gut halb so viel – aber auch diese Summe markiert einen Rekord. Hinzu kamen drei Milliarden, die in Aktien und sonstige Anteilsrechte vor allem inländischer Unternehmen investiert wurden. Ein zaghafter Trend Richtung Kapitalmärkte lässt sich mithin erkennen.
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Bereits legendär in der Krypto-Szene ist der deutsche Programmierer Stefan Thomas, der vor langer Zeit über 7.000 Bitcoins kaufte – heutiger Wert: über 200 Millionen Euro – und sich partout nicht an das Passwort (Private Key) erinnern kann. So bleibt sein Vermögen unerreichbar.
Der Fall schürt Ängste, die viele mit einem Krypto-Engagement liebäugelnde Privatanleger umtreiben: Was, wenn ich nicht mehr an mein Krypto-Guthaben (Wallet) herankomme, weil ich den Private Key vergessen/verlegt habe? Oder wenn meine Online-Verwahrstelle pleitegeht oder gehackt wird?
Abhilfe versprechen aktiv gemanagte Krypto-Fonds, die derzeit vermehrt aufgelegt werden. Szenekundige Manager übernehmen dabei die Auswahl jener Kryptowährungen, die Wachstumspotenzial versprechen. Das ist keine Kleinigkeit, denn der Markt ist mit über 10.000 handelbaren Währungen mittlerweile unüberschaubar geworden. Durch eine kluge Diversifizierung soll das Risiko vermindert und eine Outperformance bewerkstelligt werden, die die Managementgebühren wettmacht. Es bleibt allerdings das Risiko, dass der Kryptomarkt auf breiter Front abstürzt. Für die Altersvorsorge sind Krypto-Fonds also weniger geeignet, vielmehr dienen sie der Spekulation. Immerhin ist das Guthaben aber bei seriösen Anbietern in sicheren Händen und auch bei Passwortverlust noch verfügbar.
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Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte gegen die Sparkasse Vogtland geklagt, weil diese bei Neukunden und nach einem Kontowechsel ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,7 Prozent pro Jahr – zusätzlich zu den Kontoführungsgebühren – verlangt. Lediglich Guthaben unter 5.000 Euro bleiben davon verschont. Wie das Landgericht Leipzig nun urteilte, ist das rechtmäßig. Auch Sparkassen müssten sich „an Marktgegebenheiten ausrichten und wirtschaftlich agieren“.
Zwar wollen die Verbraucherschützer in Berufung gehen, doch der Trend ist ungebrochen: Es wird immer kostspieliger, Erspartes auf Giro- und Festgeldkonten herumliegen zu lassen – wo zudem die Inflation an der Kaufkraft nagt. Mittlerweile erheben mehr als 450 Banken Negativzinsen.
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist kürzlich juristisch gescheitert, als sie einem Online-Broker per Unterlassungsverfügung verbieten wollte, schon ab einem Guthaben von 250 Euro Negativzinsen zu vereinnahmen. Das Frankfurter Verwaltungsgericht befand, dass die Aufsicht kein Recht zum Einschreiten habe, solange der ordentliche Rechtsweg offenstehe.
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Die wirtschaftlichen Verwerfungen und Turbulenzen des vergangenen Jahres haben zahlreiche Menschen in Existenznöte gestürzt. Insgesamt hat das Barvermögen von Privatpersonen weltweit jedoch nicht darunter gelitten. Es legte auch im Krisenjahr 2020 ordentlich zu – und zwar so kräftig wie seit 20 Jahren nicht mehr, nämlich um 8,3 Prozent. Erstmals wurde damit die Marke von 250 Billionen US-Dollar geknackt, wie die Unternehmensberatung Boston Consulting Group (BCG) auf der Basis der Geschäftszahlen von Banken und Vermögensverwaltern errechnet hat. Packt man noch Sachwerte wie Immobilien, Gold, Kunst oder Autos obendrauf und zieht die Verbindlichkeiten ab, besitzt die Menschheit privat ein Nettovermögen von 431 Billionen Dollar (354 Billionen Euro).
Die meisten Superreichen (Vermögen ab 100 Millionen Dollar ohne Sachwerte) leben in den USA, nämlich 20.600, gefolgt von China mit 7.800. Deutschland liegt mit 2.900 Superreichen auf Rang drei vor Frankreich (2.500) und Großbritannien (2.100). 88 Prozent dieser „Ultra-Millionäre“ sind Männer.
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Hundebesitzer müssen stets auf Überraschungen gefasst sein. Etwa dass dem Vierbeiner etwas schwer im Magen liegt und er es kurzerhand erbricht. Zum Streitanlass kann das werden, wenn der Hund sich gerade auf einem hochpreisigen und empfindlichen Teppich aufhält. So geschah es einem Hundehalter bei Freunden.
Seine Haftpflichtversicherung weigerte sich indes, die teure Reinigung zu übernehmen. Begründung: Versichert sei laut Bedingungen nur „willkürliches“ Verhalten des Tieres, nicht „natürliches“; das Malheur falle in letztere Kategorie. Der Versicherungsombudsmann, den der Versicherte einschaltete, verpflichtete den Versicherer jedoch zur Zahlung – denn nach gültiger Rechtsprechung darf nicht mehr zwischen „willkürlichem“ und „natürlichem“ Verhalten unterschieden werden.
Auf der sicheren Seite sind Frauchen und Herrchen mit einer Hunde-Haftpflichtversicherung. Sie leistet beispielsweise auch, wenn das Tier auf die Straße läuft und einen kostspieligen Verkehrsunfall verursacht oder mit einem Biss einen Handwerker für Wochen arbeitsunfähig macht. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist eine solche Versicherung daher vorgeschrieben. In weiteren Bundesländern gilt dies für bestimmte Hunderassen.
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